Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Sachsen vom 17.06.2026
Polizei- und Feuerwehrmeldungen am 17.06.2026 aus Sachsen

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.
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BPOLI BHL: 271- und 284 Tage Restfreiheitsstrafe
Breitenau (ost)
In den frühen Morgenstunden des 17. Juni 2026 wurden ein 30-jähriger Mann aus Rumänien und ein 36-jähriger Mann aus Bulgarien bei der Einreisekontrolle am Grenzübergang Breitenau einer Fahndungsüberprüfung unterzogen. Es stellte sich heraus, dass der Rumäne von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zu einer Restfreiheitsstrafe von 284 Tagen, von ursprünglich einem Jahr und sieben Monaten Gesamtfreiheitsstrafe wegen Raub, zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Bulgare muss laut Haftbefehl noch genau 271 Tage im Gefängnis verbringen. Er wurde 2019 vom Amtsgericht Mannheim zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten wegen Diebstahl verurteilt. Beide Personen wurden daraufhin in die Justizvollzugsanstalt Dresden gebracht.
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Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Pressesprecher
Frank Rehbein
Telefon: 03 50 23 - 676 505
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea@polizei.bund.de
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BPOLI C: Kinder mit Inliner auf Bahnbrücke - Bahn muss Gefahrenbremsung einleiten
Burkhardtsdorf (ost)
Am gestrigen Abend um 18:44 Uhr musste eine Stadtbahn auf der Strecke von Burgstädt nach Aue im Bereich zwischen Dittersdorf und Burkhardtsdorf eine Gefahrenbremsung durchführen. Drei Kinder fuhren direkt neben den Gleisen auf einer Bahnbrücke mit ihren Inlinern, was der Grund dafür war. Die Lokführerin erkannte die Situation frühzeitig und stoppte die Bahn.
Nachdem die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn AG alarmiert wurde, begab sich eine Streife des Bundespolizeireviers Chemnitz Hauptbahnhof mit Sonder- und Wegerechten zum Ort des Geschehens. Um 19:11 Uhr trafen sie die Lokführerin sowie drei 11-jährige Mädchen an. In der Zwischenzeit waren auch die Eltern der Mädchen angekommen. Die Lokführerin erklärte, dass sie die Kinder auf der Brücke mit Inlineskates gesehen habe und durch eine Gefahrenbremsung und ein Pfeifsignal vor der Brücke stoppen konnte, um die Kinder zum Verlassen der Brücke zu bewegen. Die Einsatzkräfte belehrten die Kinder und Eltern vor Ort und warnten eindringlich vor den Gefahren im Gleisbereich.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden alle Beteiligten freigelassen. Um 19:25 Uhr wurde die Strecke freigegeben und die Stadtbahn setzte ihre Fahrt fort.
Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, wie fahrlässig und lebensgefährlich es ist, sich im Gleisbereich aufzuhalten. Moderne Züge sind heutzutage oft erst hörbar, wenn es bereits zu spät sein könnte. Außerdem können sie nicht ausweichen.
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Bundespolizeiinspektion Chemnitz
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BPOLI C: Mehrere Geldstrafen in vierstelliger Höhe vollstreckt
Reitzenhain (ost)
Polizeibeamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz haben im Rahmen der wieder eingeführten Grenzkontrollen mehrere Haftbefehle am Grenzübergang Reitzenhain vollstreckt.
Ein 29-jähriger rumänischer Staatsbürger wurde am 15.06.2026 um 12:45 Uhr bei der Einreise aus Tschechien kontrolliert. Die Überprüfung seiner Identität ergab eine Fahndung der Staatsanwaltschaft Münster zur Vollstreckung einer Strafe. Er wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 2000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt, weil er vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis gefahren war. Da er die Strafe vor Ort bezahlte, durfte er seine Fahrt fortsetzen.
Am nächsten Tag gab es eine ähnliche Feststellung. Diesmal wurde ein 33-jähriger rumänischer Staatsbürger von den Beamten kontrolliert. Auch er war von der Staatsanwaltschaft Münster zur Vollstreckung einer Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben. Er konnte seine offene Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro vor Ort bezahlen und entging somit einer Haftstrafe.
Gestern Abend um 22:35 Uhr stellten Beamte der Bundespolizei bei der Einreisekontrolle eines 48-jährigen bulgarischen Staatsbürgers gleich zwei Fahndungen zur Vollstreckung einer Strafe fest. Zum einen war der 48-Jährige vom Amtsgericht Cham wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt worden, zum anderen vom Amtsgericht Hof wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Bulgare konnte seine offenen Geldstrafen in Höhe von insgesamt 1042 Euro ebenfalls vor Ort bezahlen und seine Reise fortsetzen.
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Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.








