Ein 41-jähriger Mann wurde mit vier Haftbefehlen gesucht, darunter Geldstrafen von insgesamt 15315 Euro. Trotz Festnahme konnte er die Summe nicht zahlen und wurde inhaftiert.
Potsdam: Haftbefehle, Mann muss in Haft
Magdeburg, Burg (ost)
Während einer Zugstreife überprüften Bundespolizeibeamte am Freitag, dem 23. Mai 2025 um 15:50 Uhr einen 41-jährigen Mann in einem Zug, der von Burg nach Magdeburg unterwegs war. Nach der Überprüfung seiner Daten im Polizeiinformationssystem stellten die Beamten fest, dass der Mann von zwei Staatsanwaltschaften mit insgesamt vier Haftbefehlen gesucht wurde: Im ersten Quartal dieses Jahres wurden drei Vollstreckungshaftbefehle von der Staatsanwaltschaft Potsdam erlassen. Diese basierten auf früheren rechtskräftigen Verurteilungen des Deutschen. Im Februar 2023 verhängte das Amtsgericht Brandenburg an der Havel eine Geldstrafe von 4900 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 140 Tagen wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Im Juli 2024 wurde vom selben Amtsgericht eine weitere Strafe wegen Fälschung beweiserheblicher Daten und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis verhängt, mit einem Strafmaß von 1800 Euro oder 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Im September folgte eine weitere Verurteilung wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro oder 80 Tagen Haft. Weder zahlte der Verurteilte die Geldstrafen vollständig, noch trat er die Haftstrafen an. Auch nach seiner Verurteilung durch das Amtsgericht Düsseldorf wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Verbindung mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu 8400 Euro oder 280 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe zeigte sich keine Verhaltensänderung bei dem Mann. Daher erließ die Staatsanwaltschaft Düsseldorf am 20. Mai 2025 einen Haftbefehl. Die Einsatzkräfte informierten den Deutschen darüber, nahmen ihn fest und brachten ihn in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Da der Gesuchte den Gesamtbetrag von 15315 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er inhaftiert und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Abschließend wurden die ausschreibenden Behörden über die Vollstreckung der Haftbefehle informiert.
Quelle: Presseportal