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Prüfung durch Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Pirna

Zoll kontrolliert Frisör- und Kosmetikgewerbe in Pirna. 11 Zöllner im Einsatz, Prüfungen verliefen ohne Beanstandungen.

Quelle: Hauptzollamt Dresden
Foto: Presseportal.de

Dresden (ost)

Am 11. April 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls Inspektionen in Friseursalons bzw. BarberShops in Pirna durch. Bei dieser Maßnahme waren 11 Zollbeamte im Einsatz. Beamte des Polizeireviers Pirna unterstützten die Aktion. Außerdem war ein Vertreter der Handwerkskammer Dresden vor Ort. Insgesamt wurden in den beiden überprüften Objekten sieben Mitarbeiter zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Die Inspektionen verliefen ohne Beanstandungen.

Auch in anderen Städten im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Dresden (u.a. in Leipzig, Bautzen, Weißwasser, Döbeln und Riesa) fanden in den letzten Tagen Inspektionen des Zolls im Friseur- und Kosmetikgewerbe statt. Insgesamt überprüften 60 Zollbeamte über 30 Objekte und befragten fast 70 Mitarbeiter zu ihren Arbeitsverhältnissen. Aus diesen Befragungen ergaben sich 14 Fälle, die weitere Untersuchungen erfordern. Darunter waren beispielsweise Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, gegen die Meldepflicht sowie der Verdacht auf Leistungsmissbrauch. Bei einer Kontrolle in Leipzig versuchte eine illegal anwesende Person, sich durch Flucht der Maßnahme zu entziehen. Der Fluchtversuch endete in der Festnahme durch die Zollbeamten. Im Rahmen der interbehördlichen Zusammenarbeit nahmen auch Vertreter der Handwerkskammern und der zuständigen Finanzämter an allen Inspektionen teil.

Grundlage solcher Inspektionen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bildet das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Gerade in Branchen mit erhöhter Anfälligkeit für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung liegt der Fokus des Zolls auf der korrekten Anmeldung der Beschäftigten zur Sozialversicherung, auf der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften und der Überprüfung, ob Sozialleistungen unrechtmäßig bezogen werden. Des Weiteren prüfen die FKS-Mitarbeiter, ob ausländische Staatsangehörige, die bei der Arbeit angetroffen werden, über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügen. Die im Rahmen der in dieser Woche durchgeführten Kontrollen festgestellten Verdachtsmomente und Verstöße erfordern nun detaillierte Nachuntersuchungen. Dazu gehören unter anderem umfassende Auswertungen von Geschäftsunterlagen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Hinweis: In dieser Branche gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro.

Quelle: Presseportal

nf24