Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Sachsen vom 09.12.2025
Sachsen: Aktuelle Blaulichtmeldungen am 09.12.2025

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.
Karte für diesen Artikel
BPOLI EBB: Lebensmitteldieb gestellt
Ebersbach-Neugersdorf (ost)
Die Bundespolizei Ebersbach erhielt am 8. Dezember 2025 um 16:00 Uhr einen Hinweis von der Landespolizei, dass sich ein Ladendieb in einem Supermarkt in Ebersbach / Sa. befinden soll.
Ein Streifenteam kam sofort am betroffenen Markt an und wurde dort bereits von den Marktmitarbeitern erwartet. Diese deuteten auf einen Mann, der angeblich der Ladendieb sein soll. Bei der Kontrolle des 47-jährigen Tschechen und seines mitgeführten Rucksacks wurden unbezahlte Kosmetikartikel und Lebensmittel im Gesamtwert von 190,00 Euro entdeckt.
Die Person wurde vor Ort an die Landespolizei übergeben, die die weitere Bearbeitung des Falls übernahm.
Hier geht es zur Originalquelle
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Ronny Probst
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
BPOLI EBB: Drogen im Rucksack versteckt
Zittau (ost)
Bei den erneuten Grenzkontrollen wurde am 8. Dezember 2025 um 16:00 Uhr auf der B 178n bei Zittau ein deutscher Lieferwagen überprüft.
Der Fahrer war ein 48-jähriger Tscheche, der bereits zuvor gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte. Bei der Durchsuchung seines mitgeführten Rucksacks entdeckten die Polizisten ein Glas, in dem sich Cannabis befand. Ein durchgeführter Drogentest bei ihm war positiv.
Aufgrund des Verdachts auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln wurden die Landespolizei und der Zoll informiert.
Die Landespolizei übernahm die Bearbeitung des Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz. Das beschlagnahmte Cannabis mit einem Gesamtgewicht von 15,3 Gramm brutto wurde dem Zoll übergeben.
Hier geht es zur Originalquelle
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Ronny Probst
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
HZA-DD: Zoll Dresden stellt explosive Ladung sicher340 Kilogramm Pyrotechnik auf dem Weg durch Deutschland
Dresden (ost)
Am Abend des 4. Dezember 2025 führte der Zoll am Rastplatz "Am Heidenholz" an der Autobahn 17 eine Kontrolle an einem aus Tschechien kommenden LKW mit niederländischem Kennzeichen durch.
Als die Beamten den niederländischen Fahrer und seinen Sohn befragten, gaben sie an, zuvor Lebensmittel zwischen Berlin und Prag transportiert zu haben. Beide verneinten ausdrücklich, Pyrotechnik in Tschechien erworben zu haben. Während der anschließenden Inspektion des Laderaums entdeckten die Zöllner auf den ersten Blick leere Styroporkisten sowie zwei Paletten mit Lebensmitteln. Bei der weiteren Durchsuchung des Laderaums fiel den Zöllnern eine weitere Palette auf, die mit schwarzer Folie umwickelt war. Beim Öffnen dieser Palette kam eine große Feuerwerksbatterie der Kategorie F3 zum Vorschein. Beim vollständigen Durchsuchen der Palette wurden ein weiterer Karton mit sechs Kugelbomben sowie 20 Kartons mit Blitzknallkörpern gefunden. Insgesamt handelte es sich um 340 Kilogramm Pyrotechnik mit einer Nettoexplosivmasse von 120 Kilogramm.
Der Zoll beschlagnahmte die Feuerwerkskörper und leitete gegen den 51-jährigen Fahrer und seinen 24-jährigen Sohn ein Strafverfahren ein, unter anderem wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Dresden.
Zusätzliche Informationen:
In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper einer Konformitätsbewertung unterzogen und mit einer entsprechenden Kennzeichnung (CE-Kennzeichen) versehen sein. Wenn diese Kennzeichnung fehlt oder gefälscht ist, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 ist immer eine spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Die Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenen Feuerwerkskörpern ist gemäß den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. In solchen Fällen wird immer ein Strafverfahren eingeleitet. Die eingeführten Feuerwerkskörper, die nicht den Sprengstoffvorschriften entsprechen, werden beschlagnahmt. Es werden keine Freimengen für Reisende gewährt.
Hier geht es zur Originalquelle
Hauptzollamt Dresden
Florian Thürmer
Telefon: 0351/4644-1047
E-Mail: presse.hza-dresden@zoll.bund.de
www.zoll.de
Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.








