Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Sachsen vom 12.10.2026
Sachsen: Aktuelle Blaulichtmeldungen am 12.10.2026

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.
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BPOLI LUD: Unerlaubte Einreisen festgestellt
Ludwigsdorf, Görlitz, Krauschwitz (ost)
Letztes Wochenende hat die Bundespolizei Ludwigsdorf bei den Grenzkontrollen insgesamt sieben illegale Einreisen festgestellt. Betroffen waren ein Staatsbürger aus Turkmenistan, ein Staatsbürger aus der Türkei, ein Staatsbürger aus Sri Lanka sowie vier Staatsangehörige aus der Ukraine. Keine der überprüften Personen hatte die erforderlichen Einreisevoraussetzungen.
Beispiele aus den Kontrollen:
Der turkmenische Staatsbürger zeigte bei der Kontrolle seinen Reisepass und einen abgelaufenen Aufenthaltstitel vor. Eine Überprüfung bei den polnischen Behörden ergab, dass sein Aufenthalt in Polen zwar geduldet wird, er jedoch nicht in andere Schengen-Staaten reisen darf. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts ein, verweigerten die Einreise und wiesen ihn nach Polen zurück.
Bei dem türkischen Staatsbürger wurde bei der Kontrolle festgestellt, dass er zwar legal in Deutschland geduldet war, mit diesem Status jedoch ebenfalls nicht in andere Schengen-Staaten reisen durfte. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen illegaler Einreise ein, informierten die zuständige Ausländerbehörde in Berlin und forderten ihn auf, sich dort zu melden.
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Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Danilo Weise
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
Mobil: 0175/9029421
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BPOLI LUD: Indischer Staatsangehöriger beschäftigt Bundes-polizei am Wochenende
Ludwigsdorf, Görlitz, Mücke, Petershain, Bad Muskau, Aue (ost)
Am Sonntag, dem 11.10.2026, um Mitternacht, erhielt die Bundespolizei Ludwigsdorf von Zeugen die Information, dass sich am Bahnhof Petershain eine Person befinden soll, die Steine wirft. Die alarmierten Streifenbeamten eilten zum Ort des Geschehens und trafen dort auf die Zeugen. Laut ihrer Aussagen wurde der Steinewerfer kurz darauf sitzend auf dem Bahnsteig gefunden. Es handelte sich um einen 24-jährigen indischen Staatsbürger. Um ihn herum lagen Schottersteine verstreut, außerdem war die Glasscheibe des Wetterschutzhäuschens, in dem er saß, teilweise zerstört.
Der Mann konnte sich den Beamten gegenüber nicht ausweisen und konnte auch keine Gründe für sein Verhalten angeben. Eine Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab, dass der 24-Jährige in Aue gemeldet ist und über einen aktuellen Duldungsstatus in Deutschland verfügt. Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Sachbeschädigung wurde er belehrt und vor Ort freigelassen.
Am gleichen Abend fiel dieselbe Person erneut durch einen Polizeieinsatz auf. Um 19:07 Uhr meldete die Deutsche Bahn, dass sich am Güterbahnhof Horka eine Person im Gleisbereich aufhielt und ein Güterzug eine Notbremsung einleiten musste. Daraufhin wurde die Strecke gesperrt. Die eingesetzten Streifenbeamten trafen erneut auf den 24-Jährigen am Ort des Geschehens. Er verhielt sich ruhig; Gründe für sein Verhalten waren nicht ersichtlich. Die Streckensperrung konnte nach kurzer Zeit aufgehoben werden.
Aufgrund der Gefährdungssituation wurde der Mann in Schutzgewahrsam genommen und zur Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf gebracht. Dort wurde ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet und die erforderlichen strafprozessualen Maßnahmen ergriffen. Nach erneuter Belehrung wurde er heute Morgen aus dem Gewahrsam entlassen.
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BPOLI LUD: Zwischen Festnahmen und Fahndungstreffern: Zahlreiche gesuchte Personen am Wochenende festgestellt
Ludwigsdorf, Görlitz, Bad Muskau, Gera, Frankfurt/Main, Tübingen, München, Nürnberg (ost)
Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf zieht nach dem vergangenen Wochenende eine arbeitsreiche Bilanz. Während der Grenzkontrollen zu Polen wurden insgesamt 39 Fahndungsersuchen deutscher Behörden von den Einsatzkräften festgestellt. In sechs Fällen gab es Haftbefehle.
Zwei Haftbefehle gleichzeitig
In den frühen Morgenstunden kontrollierten die Beamten heute früh an der Stadtbrücke in Görlitz einen 30-jährigen polnischen Staatsbürger. Die Überprüfung in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft München. Diese basierten auf zwei offenen Geldstrafen in Höhe von 849 Euro und 793 Euro für das Erschleichen von Leistungen. Nach der Vorlage der Haftbefehle konnte der Mann die Vollstreckung durch sofortige Zahlung vermeiden und seine Reise fortsetzen.
Inhaftierung nach Fahndung
Am Freitagabend um 19:12 Uhr unterstützte die Bundespolizei das Polizeirevier Görlitz bei einer Personenfahndung an der Stadtbrücke Görlitz in Richtung Polen. Zunächst schien die Personenbeschreibung auf einen 44-jährigen polnischen Staatsbürger zuzutreffen. Es stellte sich jedoch schnell heraus, dass es nicht die gesuchte Person war. Dennoch konnte der Mann nicht weiterreisen, da ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Die offene Geldstrafe von 2.480 Euro konnte er nicht begleichen, daher wurde er in das nächstgelegene Gefängnis eingeliefert.
Vollstreckung eines Untersuchungshaftbefehls
Am Samstagabend um 21:45 Uhr wurde auch ein 49-jähriger polnischer Staatsbürger an der Stadtbrücke Bad Muskau von der Bundespolizei kontrolliert. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen vor. Nach der Vorführung des Haftbefehls wurde er in das Polizeigewahrsam der Inspektion Ludwigsdorf gebracht. Heute wird der Haftbefehl am zuständigen Amtsgericht überprüft.
Bei den meisten anderen Fahndungsfeststellungen geht es darum, den aktuellen Aufenthaltsort oder eine ladungsfähige Anschrift festzustellen, um laufende Strafverfahren durchführen zu können.
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BPOLI C: Durch Zahlung der offenen Geldstrafen entgehen vier Personen ihrer Einlieferung in die JVA
Reitzenhain (ost)
Am gestrigen Tag wurden in Reitzenhain gleich vier Haftbefehle voll-streckt. Alle Personen konnten die offenen Geldstrafen zahlen bzw. zahlen lassen und somit ihre Fahrt fortsetzen.
Zunächst wurde 02:40 Uhr ein 33-jähriger rumänischer Staatsangehöriger kontrolliert. Dabei stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Chemnitz fest. Er hatte eine noch eine offene Geldbuße in Höhe von 175 Euro zu begleichen.
Wenig später gegen 08:05 Uhr stellten die Beamten bei einem 34-jährigen rumänischen Staatsangehörigen eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Hildesheim fest. Er war wegen Urkundenfälschung vom Amtsgericht Gifhorn zu einer Geldstrafe von 1831 Euro verurteilt worden. Er selbst war nicht in der Lage die geforderte Summe vor Ort zu begleichen. Seine Familienangehörigen zahlten den Betrag jedoch in einem Polizeirevier in Leipzig und bewährten ihn vor einer Einlieferung in die JVA.
Fahrer und Beifahrer eines slowakischen PKW waren zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Dies stellten die Einsatzkräfte bei der Überprüfung eines PKW in der Einreise am Grenzübergang in Reitzenhain fest. Der Fahrer, ein 33-jähriger Slowake hatte noch eine offene Geldstrafe in Höhe von 710 Euro wegen Straßengefährdung zu zahlen. Sein Beifahrer war vom Amtsgericht Aschaffenburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 984,50 Euro verurteilt worden. Da beide die offenen Geldstrafen vor Ort beglichen, konnten sie ihre Reise fortsetzen.
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Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Pressesprecherin
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BPOLI C: Steine auf Gleis gelegt - Bundespolizei stellt zwei Teenager
Zschopau (ost)
Zwei Teenager im Alter von 13 und 14 Jahren wurden am Samstag durch eine Streife der Bundespolizei gestellt, nachdem sie Steine auf die Schienen der Strecke Chemnitz - Annaberg B., Höhe Zschopau, aufgelegt hatten.
Ein Triebfahrzeugführer der Erzgebirgsbahn, welcher um kurz nach 13:00 Uhr von Chemnitz in Richtung Annaberg-B. unterwegs war, nahm im Bereich des Fußgängerüberganges Höhe Zschopau, bei der Fahrt enorme Schläge unter dem Fahrzeug wahr. Die Zugbegleiterin sah am Rande des Fußgängerbahnübergangs zwei Kinder stehen und informierte die Bundespolizei. Wenig später wurde bekannt, dass auch ein Gegenzug im selben Bereich aufgelegte Steine erkannte. Dieser Zug kam jedoch noch rechtzeitig zum stehen und das Zugpersonal entfernte de Steine und setzte dann die Fahrt fort.
Eine Streife der Bundespolizei begab sich mit Sondersignal zum Einsatzort. In einem nahegelegenen Wohngebiet konnten die beiden Jugendlichen festgestellt werden. Die Erziehungsberechtigten der beiden wurden informiert, welche sie wenig später vor Ort abholten. Die Beamten klärten die Teenager und die Eltern noch einmal über die Gefahren des Bahnbetriebes auf.
Die Strecke musste kurzzeitig zur Spurensicherung gesperrt werden. Zu Verspätungen kam es nach vorliegenden Erkenntnissen nicht. Zu möglichen entstandenen Schäden am Zug liegen bislang keine Erkenntnisse vor.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich:
Steine oder andere Gegenstände auf Bahngleisen sind lebensgefährlich und stellen einen schweren Eingriff in den Bahnverkehr dar. Überfahrene Steine werden oft mit extremer Wucht zur Seite geschleudert und könne Personen am Gleisrand schwer verletzen!
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