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Sachsen-Anhalt: Aktuelle Blaulichtmeldungen am 04.12.2024

Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Sachsen-Anhalt vom 04.12.2024

Foto: unsplash

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.

04.12.2024 – 16:48

BPOLI L: Mutmaßlichen Täter auf Video wiedererkannt und später im Leipziger Hauptbahnhof festgenommen

Leipzig (ost)

Am gestrigen Abend wurde ein 34-jähriger Mann von der Bundespolizei Leipzig am Leipziger Hauptbahnhof festgenommen. Der Mann, der aus Bangladesch stammt, soll versucht haben, den Rucksack und das Handy von Schulkindern in den Morgenstunden zu stehlen, jedoch ohne Erfolg.

Dank der genauen Beschreibung des Mannes konnte der 34-Jährige auf einem Überwachungsvideo identifiziert werden. Aufgrund einer früheren Straftat, die er bereits im Leipziger Hauptbahnhof begangen hatte, dauerte es nicht lange, bis die Bundespolizei seinen Namen kannte.

Gestern Abend wurde der Bangladeschi im Leipziger Hauptbahnhof von der Bundespolizei festgenommen.

Die Bundespolizei Leipzig hat gegen den 34-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Diebstahls eingeleitet.

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Bundespolizeiinspektion Leipzig
Pressesprecher
Jens Damrau
Telefon: 0341-271497 108
Mobil: 0172/305 12 80
E-Mail: presse.leipzig@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

04.12.2024 – 16:42

BPOLI KLT: Betrunkene Drogenkonsumentin behindert Bahnverkehr und greift Einsatzkräfte an

Breitenbrunn/Erzgebirge (ost)

Eine Frau, 42 Jahre alt und bekannt bei der Polizei im Erzgebirgskreis, verursachte gestern Abend Behinderungen im Zugverkehr auf der Strecke Zwickau - Johanngeorgenstadt. Darüber hinaus belästigte sie das Zugpersonal und griff die hinzugezogenen Bundespolizisten an. Dies führte zu Zugausfällen und Verspätungen.

Gegen 19 Uhr musste der Lokführer eines Zuges in Richtung Johanngeorgenstadt kurz vor dem Haltepunkt Breitenbrunn/Erzgebirge eine Schnellbremsung durchführen, da er eine Person auf den Gleisen bemerkt hatte. Nachdem sich die Person selbstständig von den Gleisen entfernt hatte, betrat die Frau den Führerstand, als der Zug am Bahnsteig ankam, und belästigte den Lokführer.

Zuerst kümmerten sich Rettungskräfte um die Person, später verhielt sie sich aggressiv gegenüber den eintreffenden Bundespolizisten, schlug um sich, spuckte in ihre Richtung, trat nach ihnen und biss einer Polizistin in den Arm. Die Beamten wurden aufgrund ihrer Schutzausrüstung nicht verletzt.

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,86 Promille. Ein Drogenschnelltest war positiv auf Cannabis.

Aufgrund des vollständigen Verlusts ihrer Selbstkontrolle wurde die Frau in Gewahrsam genommen und in ein Krankenhaus gebracht, wo sie stationär aufgenommen wurde. Auf dem Weg dorthin musste sie gefesselt und im Krankenhaus fixiert werden. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete eine Blutentnahme an.

Die Bundespolizei ermittelt in diesem Fall wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

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Eckhard Fiedler
Bundespolizeiinspektion Klingenthal
Telefon: 037467-281105 Mobil: 0151/649 748 47
E-Mail: bpoli.klingenthal.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_pir

04.12.2024 – 13:37

FW Dresden: Großbrand in Dresden-Rossendorf - Starke Rauchentwicklung

Dresden (ost)

Seit 10:50 Uhr ist die Feuerwehr Dresden bei einem Großbrand auf dem Gutsweg in Dresden-Rossendorf im Einsatz. Ein Nebengebäude auf einem Wohngrundstück geriet aus noch unbekannter Ursache in Brand. Auf dem Weg dorthin informierten mehrere Anrufer über den Notruf 112 die Integrierte Regionalleitstelle, dass die Flammen auf ein benachbartes Wohngebäude übergegriffen hatten.

Als die ersten Einsatzkräfte eintrafen, stand das Nebengebäude bereits vollständig in Flammen und war nicht mehr zu retten. Der Brand hatte die Fassade und den Dachstuhl des Wohnhauses ergriffen. Mit einer Drehleiter und zwei handgeführten Strahlrohren bekämpften mehrere Trupps unter Atemschutz die Flammen.

Die Brandbekämpfung gestaltet sich aufgrund schwer zugänglicher Bereiche im Dachstuhl als herausfordernd. Teile des Daches mussten geöffnet werden, um Glutnester zu löschen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Der Brand ist mittlerweile unter Kontrolle, und die Ausbreitung im Dachstuhl konnte gestoppt werden.

Aufgrund der starken Rauchentwicklung wurden über Warn-Apps Anwohner im Umkreis von 1000 Metern aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten.

Um die Löschwasserversorgung sicherzustellen, wurden mehrere hundert Meter Schlauchleitungen verlegt. Zusätzlich sind Tanklöschfahrzeuge der Stadtteilfeuerwehren im Einsatz. Glücklicherweise wurden bisher keine Verletzten gemeldet.

Die Einsatzmaßnahmen werden voraussichtlich bis in den Nachmittag andauern. Für die Dauer des Einsatzes bleibt die Radeberger Landstraße in beiden Fahrtrichtungen voll gesperrt.

Aktuell sind rund 70 Einsatzkräfte im Einsatz. Beteiligt sind die Feuer- und Rettungswachen Albertstadt, Übigau, Striesen und Altstadt sowie die Stadtteilfeuerwehren Langebrück, Lockwitz, Eschdorf, Weißig und Bühlau. Geführt werden sie durch den A-Dienst, den B-Dienst und den U-Dienst.

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Feuerwehr Dresden
Pressestelle Feuerwehr Dresden
Michael Klahre
Telefon: 0351/8155-295
Mobil: 0160-96328780
E-Mail: feuerwehrpressestelle@dresden.de
https://www.dresden.de/feuerwehr

04.12.2024 – 12:08

BPOLI MD: Nichts gelernt: Bundespolizei kontrolliert wiederholt Mann mit ge-stohlenem E-Bike

Magdeburg (ost)

Am Dienstag, dem 3. Dezember 2024, wurde ein Mann von einer Zugstreife der Bundespolizei um 10:15 Uhr am Hauptbahnhof Magdeburg kontrolliert, als er den Regionalexpress nach Burg bestieg und ein graues E-Bike benutzte. Aufgrund der Bekanntheit des Deutschen bei einem eingesetzten Beamten aus einem früheren Vorfall wurde er überprüft und nach der Herkunft des Fahrrades befragt. Er gab an, es von einem Freund geliehen zu haben, konnte jedoch keinen Eigentumsnachweis erbringen. Außerdem war die Rahmennummer des E-Bikes teilweise unkenntlich gemacht. Da der 31-Jährige bereits einmal mit einem gestohlenen hochwertigen E-Bike erwischt wurde, wurden ihm die Einsatzkräfte eindringlich belehrt. Daraufhin änderte er seine Aussage und gestand, das Fahrrad in der Vergangenheit in Möser von einem Wohnmobil gestohlen zu haben, das damals nicht abgeschlossen war. Anschließend habe er es an den Bekannten verkauft und an diesem Tag ausgeliehen, um einige Erledigungen zu machen. Die Beamten beschlagnahmten das Rad. Der Mann muss sich nun erneut wegen eines besonders schweren Diebstahls und in diesem Fall Hehlerei verantworten.

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Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir

04.12.2024 – 10:27

BPOLI LUD: Verbotenes Einhandmesser sichergestellt

Görlitz, BAB 4 (ost)

Ein Ukrainer (38) wird jetzt mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen, da er ein verbotenes Einhandmesser besaß. Das Messer wurde von der Bundespolizei im Auto des Mannes entdeckt, als es am Dienstag an der Autobahnkontrollstelle nördlich von Görlitz überprüft wurde. Nachdem das Beweismittel sichergestellt wurde, wurde der Verstoß gegen das Waffengesetz gemeldet.

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Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

04.12.2024 – 10:26

BPOLI LUD: Geld und Führerschein losgeworden

Görlitz, BAB 4 (ost)

Ein polnischer Verurteilter (37) oder sein Bekannter verlor gestern Abend Geld im Zusammenhang mit einem bestehenden Haftbefehl. Nach seiner Festnahme bei der Polizei in Pfungstadt wurden die fälligen 1.281 Euro hinterlegt, die der 37-Jährige zu zahlen hatte. Die Geldstrafe, die vom Amtsgericht Darmstadt wegen Körperverletzung verhängt worden war, wurde somit beglichen.

Es gab jedoch eine weitere Forderung in Höhe von 1.090,48 Euro, die nicht erledigt werden konnte. Diese wurde in einem Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen die 0,5 Promille-Grenze von der Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel festgelegt. Gleichzeitig lag eine behördliche Beschlagnahmeanordnung gegen den Verkehrssünder vor, die seinen Führerschein betraf. Immerhin konnten die Bundespolizisten diese Anordnung durchsetzen und ihm das mitgeführte Dokument abnehmen.

Die vorherige Festnahme erfolgte im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen am Autobahnrastplatz An der Neiße.

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Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
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04.12.2024 – 08:00

HZA-MD: Nicht nur zur Weihnachtszeit: Wie Ihr Paket durch den ZOLL kommt

Magdeburg (ost)

Auch in diesem Jahr wurde mit dem Black Friday Ende November die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet. Das bedeutet Hochsaison bei Paketversendern und -diensten. Was viele Online-Shopper dabei aber nicht bedenken: Wird das ersehnte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der ZOLL mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht.

Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr zusätzliche Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren, wie z.B. Alkohol oder Tabak, kann es sogar sein, dass ggf. noch Verbrauchsteuern bezahlt werden müssen. Waren, die sich in Post- und Kuriersendungen befinden, können aber auch Verboten und Beschränkungen unterliegen, die eine Abfertigung erst gar nicht erlauben.

Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:

Warenwert bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulären Steuersatzes von 19 % bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7 % beispielsweise bei Büchern oder Lebensmitteln und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.

Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Ausnahmen gelten für Geschenksendungen von Privatpersonen an Privatpersonen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Kostenlose Sendungen von Unternehmen gelten nicht als Geschenksendungen. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbeschränkungen, z.B. 50 Stück Zigaretten.

In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die Zollformalitäten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und tritt dabei auch für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Online-Besteller sollten hier beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll und Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben. Informationen hierzu sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderers oder Verkäufers enthalten sein. Diese Servicepauschale der Beförderer ist keine Einfuhrabgabe des Zolls.

Wenn bei Sendungen, die die Deutsche Post AG im Rahmen des Weltpostvertrages befördert, notwendige Angaben für die Zollabwicklung fehlen oder unvollständig sind, wird sich die Deutsche Post AG grundsätzlich an den Empfänger wenden, um Fragen zur Zollanmeldung (z. B. Wert der Sendung, genaue Warenbeschreibung) zu klären. Andernfalls wird die Postsendung an das für den Empfänger zuständige Zollamt weitergeleitet. In diesen Fällen wird der Empfänger per Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung kümmern. Hierbei besteht die Möglichkeit, die Sendung mithilfe der "Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen" (IPK) elektronisch von zu Hause aus selber für die Zollabfertigung anzumelden - dies kann Zeit und Wege sparen! Der Zugang zu dieser Online- Anwendung IPK befindet sich im Zoll-Portal (www.zoll-portal.de) bei der Dienstleistung zum "Grenzüberschreitenden Warenverkehr".

Häufig beinhalten die Sendungen auch Produkte, die Verbraucherinnen und Verbraucher schaden können. Bekleidung unter falschem Firmenlogo aber auch technische Geräte, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, müssen vom ZOLL gerade zur Weihnachtszeit aus dem Verkehr gezogen werden.

"Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind", so Sebastian Schultz, Pressesprecher des Hauptzollamts Magdeburg. "Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, das Geld ist in der Regel weg. Außerdem erwarten den Paketempfänger ggf. Schadensersatzforderungen der Markenunternehmen oder sogar strafrechtliche Folgen."

Die Einfuhr von Lebensmitteln, die zum eigenen Ge- oder Verbrauch des Empfängers bestimmt sind, ist - auch im Fall von privaten Geschenksendungen - grundsätzlich zulässig. Jedoch kann die Einfuhr bestimmter Lebensmittel nach Deutschland aus Gründen des Gesundheitsschutzes beschränkt oder sogar generell verboten sein.

Außerdem ist zu beachten, dass für die Einfuhr von Waren, die aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden, Genehmigungen (CITES-Dokumente) erforderlich sind, beispielsweise für die Einfuhr von Kaviar vom Stör oder für Erzeugnisse aus dem Leder geschützter Tierarten (Python, Krokodil o.ä.). Liegen die erforderlichen Dokumente nicht vor, werden die Waren beschlagnahmt.

Für Postsendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU gelten folgende Bestimmungen:

Postsendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie z.B. Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen Steuern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten.

So müssen z.B. im Internet bestellte Tabakwaren sowie E-Liquids für E-Zigaretten oder Einweg-E-Zigaretten unabhängig vom Warenwert mit einem gültigen deutschen Steuerzeichen versehen sein. Zusätzlich müssen die Bestimmungen zur Angabe von Inhaltsstoffen, zur Verpackung und Kennzeichnung (z.B. Warnhinweis in deutscher Sprache, Schockbild, Beipackzettel in deutscher Sprache) erfüllt sein, damit eine Einfuhr möglich ist. Die Einfuhr von Snus (Tabak zum oralen Gebrauch) ist generell verboten.

Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, macht sich rechtzeitig schlau unter zoll.de bzw. nutzt den dort zur Verfügung gestellten Chatbot "TinA".

Hinweis:

Auch und gerade zur Weihnachtszeit sind wieder vermehrt Fake-SMSe oder Fake-E-Mails im Umlauf, in denen behauptet wird, eine Sendung läge beim Zoll und es wären Gebühren fällig. Der Zoll fordert Sie niemals per E-Mail, SMS oder gar in einer Nachricht in WhatsApp zur Zahlung möglicher Einfuhrabgaben auf. Eine Kommunikation mit dem Zoll erfolgt ausschließlich auf schriftlichem Wege. Hierbei handelt es sich um typische und immer weiter verbreitete Betrugsmaschen, um an sensible Daten (wie u.a. an die Bankdaten) der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gelangen. Der Zoll rät, bei Erhalt solcher Nachrichten diese einfach zu löschen. Bei Unsicherheiten oder Zweifeln sollten Bürgerinnen und Bürger unbedingt Kontakt mit den zuständigen Zollbehörden aufnehmen.

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Hauptzollamt Magdeburg
Sebastian Schultz
Telefon: 0391 / 5074 - 1206
E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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