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Sachsen-Anhalt: Aktuelle Blaulichtmeldungen am 10.07.2025

Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Sachsen-Anhalt vom 10.07.2025

Foto: unsplash

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.

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10.07.2025 – 14:01

BPOLI MD: Zeugenaufruf der Bundespolizei: Geschädigte und Zeugen von Fahrraddiebstählen gesucht

Halle (Saale) (ost)

Derzeit gibt es am Hauptbahnhof Halle (Saale) nahezu täglich Fahrraddiebstähle. Besonders betroffen sind Fahrräder im mittleren Preissegment, die am Westausgang (Bahnhofsmission / ZOB) abgestellt wurden. Die Bundespolizei hat eine Untersuchung eingeleitet und sucht nach betroffenen Personen und weiteren Zeugen. Einige der auf dem Bild gezeigten Fahrräder wurden festgenommen und sichergestellt, jedoch konnte keinem Besitzer zugeordnet werden. Die Bundespolizei benötigt die Unterstützung der Bevölkerung: Wer wurde in den letzten drei Wochen bestohlen und hat dies noch nicht bei der Bundespolizei gemeldet? Wer kann weitere Informationen zu beobachteten Diebstählen von Fahrrädern am Hauptbahnhof Halle (Saale), insbesondere am Westausgang, geben? Hinweise werden von der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), der gebührenfreien Bundespolizei-Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. Weitere Informationen können auch über das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Website www.bundespolizei.de bereitgestellt werden.

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Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir

10.07.2025 – 13:54

BPOLI LUD: Wenige Tage alter Haftbefehl vollstreckt

Görlitz, BAB 4 (ost)

Etwa vor einem Jahr wurde ein bulgarischer Staatsbürger vom Amtsgericht Weißwasser wegen Fahrens trotz Fahrverbots zu einer Geldstrafe verurteilt. Da der Verurteilte nicht auf den Strafbefehl reagierte und die Zahlung ausblieb, erließ die Staatsanwaltschaft Görlitz Anfang Juli 2025 einen Vollstreckungshaftbefehl. In der Nacht zum Donnerstag versuchte der inzwischen 50-jährige Bulgare, der in Polen lebt, über den Autobahngrenzübergang bei Görlitz ins Bundesgebiet einzureisen. Dabei wurde er von der Bundespolizei festgenommen. Der Haftbefehl wurde daraufhin vollstreckt, aber der Verurteilte wurde nicht inhaftiert. Er zahlte die fällige Strafe in Höhe von 900,00 Euro sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 419,60 Euro.

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Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

10.07.2025 – 13:53

BPOLI LUD: Mit verbotenem Messer, jedoch ohne Fahrerlaubnis in die Grenzkontrolle

Görlitz, BAB 4 (ost)

Am Mittwochmorgen hielt die Bundesbereitschaftspolizei einen polnischen BMW an, der zuvor auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße kontrolliert worden war. Während der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten ein Messer in der Mittelkonsole, dessen Klinge über 20 Zentimeter lang war. Das Messer wurde beschlagnahmt und der 21-jährige Fahrer wurde wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz angezeigt.

Die Anzeige gegen den polnischen Staatsbürger hatte jedoch weitere Konsequenzen. Eine Überprüfung seiner Personalien im Fahndungsregister ergab, dass sein Führerschein für ungültig erklärt und seine Fahrerlaubnis widerrufen worden war. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis werden nun vom Autobahnpolizeirevier Bautzen durchgeführt.

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Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
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10.07.2025 – 13:53

BPOLI LUD: Mehrfach gegen das Freizügigkeitsgesetz verstoßen

Görlitz, BAB 4, Neißeaue (ost)

Am Mittwochmorgen wurde ein polnischer Staatsbürger (50) von einer gemeinsamen Streife von Zoll und Bundespolizei überprüft, als er mit seinem Auto den Grenzübergang Hagenwerder (Görlitz) nach Polen überqueren wollte. Es stellte sich heraus, dass der 50-Jährige sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalten durfte. Zu Beginn dieses Jahres wurde ihm das Recht auf Einreise und Aufenthalt von der Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen entzogen und er wurde aufgefordert, unverzüglich die Bundesrepublik zu verlassen. Trotz des Verbots ignorierte er dies und wurde im Juni zweimal erwischt. Zuerst wurde er an der Kontrollstelle auf der Autobahn bei Görlitz aufgrund des Verbots zurückgewiesen. Später wurde er von Kollegen der sächsischen Polizei in Zentendorf (Gemeinde Neißeaue) aufgegriffen. Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf sorgte für seine Zurückschiebung.

Die Beamten konfrontierten den Unbelehrbaren gestern erneut mit dem Einreiseverbot. Er argumentierte, dass er nur wenige hundert Meter von Polen entfernt sei und daher weiterfahren sollte. Nachdem er schließlich in Handschellen gelegt wurde und erneut wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz angezeigt wurde, endete auch diese vorübergehende Festnahme mit seiner Zurückschiebung nach Polen.

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Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
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10.07.2025 – 12:00

BPOLI MD: 3250 Euro Geldstrafe oder 65 Tage Gefängnis: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Magdeburg (ost)

Am Mittwoch, dem 9. Juli 2025 um 18:10 Uhr wurde ein männlicher Passagier am Hauptbahnhof Magdeburg von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Nach der Überprüfung der Identität des 26-jährigen Mannes stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn vorlag. Im April 2023 wurde vom Amtsgericht Heilbronn ein Strafbefehl wegen Diebstahls gegen den Bulgaren ausgestellt, der zur Zahlung von 3250 Euro verpflichtet war. Da der Mann nicht auffindbar war und weder die Geldstrafe bezahlte noch die Ersatzfreiheitsstrafe von 65 Tagen antrat, wurde im September 2023 der Haftbefehl erlassen. Die Polizisten konnten den Gesuchten schließlich festnehmen, ihm den Haftbefehl vorlesen und ihn zur Polizeistation am Hauptbahnhof bringen.

Alle Versuche des Festgenommenen, die geforderten 3250 Euro zu zahlen, scheiterten. Daher wurde der Bulgare in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine 65-tägige Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten. Die Behörde, die den Haftbefehl ausgestellt hatte, wurde über die Festnahme informiert und den Vollzug des Haftbefehls.

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Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
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10.07.2025 – 09:56

BPOLI C: Erneut endet die Einreise hinter Gittern

Reitzenhain (ost)

Bei den erneuten Grenzkontrollen wurde gestern um 15:30 Uhr in Reitzenhain ein 48-jähriger ungarischer Staatsbürger kontrolliert, der aus Tschechien eingereist war.

Die Bundespolizei stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg eine Fahndung zur Strafvollstreckung gegen ihn eingeleitet hatte. Er war vom Amtsgericht Forchheim wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt worden. Da er die Geldstrafe nicht bezahlt hatte und auch nicht bezahlen konnte, wurde er vor Ort festgenommen und inhaftiert.

Bei der Durchsuchung seines mitgeführten Gepäcks wurden außerdem mehrere Cannabisblüten und eine Cannabismühle gefunden. Da er die Grenze überschritten hatte, verstieß er gegen das Konsumcannabisgesetz, das den Import und Export von Cannabis unter Strafe stellt. Die Cannabisblüten wurden beschlagnahmt und der Fall zur weiteren Bearbeitung an die Bundeszollverwaltung übergeben.

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Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Telefon: 0371 4615 108 oder 105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de
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10.07.2025 – 09:54

HZA-MD: Reisetipps vom ZollSo bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub stressfrei

Magdeburg (ost)

Die Sommerferien in Sachsen-Anhalt haben bereits begonnen und somit auch die Reisezeit. Damit Urlauber gut vorbereitet starten können und unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr ausbleiben, klärt der Zoll über die wichtigsten Reisebestimmungen auf und gibt einen Überblick, wo sich Bürgerinnen und Bürger ganz einfach und gezielt informieren können.

Online: www.zoll.de

Auf der Internetseite des Zolls sowie in der Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" erfährt man unter anderem, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern bestimmter Waren gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.

So dürfen beispielsweise bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und aus Sondergebieten (z.B. die Insel Helgoland, Grönland, die französischen Übersee-Departements oder die Kanarischen Inseln) mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb nachfolgender Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden:

Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

Arzneimittel

Kraftstoffe

Substitute für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten - nur für Personen ab 17 Jahren) und andere Waren

Die Waren, für die eine besondere Mengengrenze gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.

Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee) für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für entsprechende Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten.

Für die aus einem Drittland, einem Sondergebiet oder aus einem anderen Mitgliedstaat mitgebrachten Waren gelten die jeweiligen Freimengen nur, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden. Die Waren gelten als mitgeführt, wenn diese mit demselben Transportmittel (z. B. Bus, Bahn oder Flugzeug), mit dem auch die Reisenden befördert werden, nach Deutschland verbracht werden. Werden die Waren hingegen voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.

Online: Artenschutz-Online

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristen - meist unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert. Verstöße werden konsequent verfolgt. Im Fall des Falles werden die Waren eingezogen und es drohen hohe Bußgelder oder Strafen. Um auch hier nichts falsch zu machen, bietet die Website www.artenschutz-online.de wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, auf deren Kauf unbedingt verzichtet werden sollte.

Sebastian Schultz, Pressesprecher vom Hauptzollamt Magdeburg, rät: "Damit die schönsten Wochen des Jahres in guter Erinnerung bleiben und es bei der Rückkehr aus dem Urlaub keine bösen Überraschungen beim Zoll gibt, sollten sich Reisende immer vor Reiseantritt über die wichtigsten Zollbestimmungen informieren. Denn auch im Reiseverkehr gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

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Hauptzollamt Magdeburg
Sebastian Schultz
Telefon: 0391 / 5074 - 1206
E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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