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Schönebeck: 44-Jähriger muss in Sicherungshaft

Ein Mann wurde am Hauptbahnhof Magdeburg festgenommen, da er gegen Bewährungsauflagen verstieß und per Sicherungshaftbefehl gesucht wurde.

Foto: Depositphotos

Magdeburg (ost)

Am Donnerstag, den 9. April 2026, führte eine Patrouille der Bundespolizei um 09:55 Uhr am Hauptbahnhof Magdeburg eine Kontrolle an einem Mann durch. Der 44-Jährige konnte den Beamten kein Ausweisdokument vorlegen und gab mündliche Informationen zu seiner Identität. Die Überprüfung der angegebenen Daten im polizeilichen Informationssystem ergab, dass er seit Mitte März dieses Jahres per Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Schönebeck gesucht wurde. Das Gericht hatte den Deutschen 2025 wegen sexueller Belästigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Aufgrund grober und hartnäckiger Verstöße gegen die Bewährungsauflagen und des unbekannten Aufenthaltsortes wurde der Sicherungshaftbefehl erlassen. Die Einsatzkräfte informierten ihn darüber, nahmen ihn fest und brachten ihn vorübergehend in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Anschließend wurde er dem zuständigen Richter am Amtsgericht Schönebeck vorgeführt und der Haftbefehl bestätigt. Danach wurde der Festgenommene von der eingesetzten Streife in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Quelle: Presseportal

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