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Schwarzarbeit in der Baubranche: Bewährungsstrafe für Arbeitgeberin

Eine 60-jährige Frau aus Aschersleben wurde wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 35 Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Schwarzlohnzahlungen über Scheinfirmen verursachten 350 Tausend Euro Schaden.

Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit Quelle: Zoll
Foto: Presseportal.de

Aschersleben (ost)

Das Amtsgericht Aschersleben hat eine 60-jährige Frau aus Aschersleben in ihrer Rolle als Arbeitgeberin rechtskräftig wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 35 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Durch ausführliche Untersuchungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Magdeburg wurde festgestellt, dass die Verurteilte in den Jahren 2014 bis 2018 als Arbeitgeberin Arbeitnehmer beschäftigte, deren Löhne schwarz ausgezahlt wurden.

Um diese Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern, nutzte die Verurteilte verschiedene Servicegesellschaften (sog. Scheinfirmen). Die Verurteilte meldete Arbeitsentgelte nicht gegenüber den Krankenkassen an und enthielt diesen dadurch Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 350 Tausend Euro vor.

Quelle: Presseportal

nf24