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Stendal: 32-Jähriger entgeht Inhaftierung durch Geldstrafe

Ein Mann entkam der Haft, indem er sein Verwarngeld von 55 Euro zahlte und so zwei Tage Gefängnis vermied.

Foto: unsplash

Hauptbahnhof Magdeburg (ost)

Am Samstag, dem 5. Oktober 2024, wurde ein Mann im Personentunnel des Hauptbahnhofs Magdeburg gegen 15:00 Uhr von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Nach dem Abgleich der Personalien des 32-jährigen Mannes im polizeilichen Fahndungssystem wurde festgestellt, dass ein Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stendal vorlag. Der Deutsche war im Januar dieses Jahres vom Amtsgericht Salzwedel wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz zu einer Geldstrafe von 55 Euro verurteilt worden. Da er den Betrag bisher nicht bezahlt hatte und sich trotz Ladung nicht zum Strafantritt gemeldet hatte, wurde im April dieses Jahres ein Haftbefehl über zwei Tage Erzwingungshaft erlassen. Die Bundespolizisten informierten den Mann darüber, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle der Bundespolizei.

Dort zahlte er die geforderten 55 Euro und entging somit einem zweitägigen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt. Die zuständige Behörde wurde schriftlich über die Durchführung der polizeilichen Maßnahme informiert.

Quelle: Presseportal

nf24