Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl. Mann am Bahnhof kontrolliert, verurteilt zu Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe. Festnahme und Überführung in Justizvollzugsanstalt.
Stendal: 62-Jähriger gesucht wegen Trunkenheit im Verkehr

Stendal (ost)
Am Sonntag, dem 2. November 2025, wurde ein Mann um 22:55 Uhr am Bahnhof Stendal von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Während der Überprüfung seiner Daten im Polizeiinformationssystem stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Stendal einen Haftbefehl gegen ihn ausgestellt hatte. Im Oktober des letzten Jahres wurde er vom Amtsgericht Stendal wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 1650 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 30 Tagen verurteilt. Da der Verurteilte seinen Aufenthaltsort nicht preisgab und somit der Strafvollstreckung entging, erließ die Staatsanwaltschaft im Juli 2025 den Haftbefehl. Die Einsatzkräfte informierten den 62-jährigen Deutschen darüber, nahmen ihn fest und brachten ihn vorübergehend in die Räumlichkeiten des Bundespolizeireviers Stendal. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen in ein Gefängnis gebracht, um seine Reststrafe von 15 Tagen anzutreten. Die Einsatzkräfte informierten die zuständige Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.
Quelle: Presseportal








