Ein Mann entgeht der Haft, indem er 500 Euro zahlt und als freier Mann weitergeht.
Stendal: Haftbefehl wegen Geldstrafe umgangen
Magdeburg (ost)
Am Donnerstag, dem 26. Dezember 2024, führten Bundespolizeibeamte um 21:34 Uhr eine Kontrolle an einem Mann im Personentunnel des Magdeburger Hauptbahnhofs durch. Bei der darauf folgenden Überprüfung seiner Identität stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Stendal den 33-jährigen Mann per Erzwingungshaftbefehl suchte. Bereits im November 2023 hatte das Amtsgericht Burg den Deutschen in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu 16 Tagen Erzwingungshaft verurteilt. Trotz der erfolgten Vorladung zur Haftantritt, hatte sich der Betroffene nicht gestellt. Daher wurde im März 2024 der Haftbefehl erlassen. Die Beamten informierten ihn darüber, nahmen ihn fest und brachten ihn in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof.
Der Gesuchte hatte auch die Möglichkeit, 500 Euro Geldstrafe zu zahlen, um die Erzwingungshaft zu vermeiden. Er entschied sich für diese Option und zahlte die 500 Euro. Anschließend konnte er seinen Weg als freier Mann fortsetzen. Die zuständige Behörde wurde über den Vorgang informiert.
Quelle: Presseportal