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Stendal: Zwei Haftbefehle an einem Wochenende

Am Samstag wurde ein 38-jähriger Mann wegen Diebstahls festgenommen. Am Sonntag erwischte es einen 42-jährigen Deutschen wegen Betrugs. Beide wurden inhaftiert.

Foto: Depositphotos

Stendal (ost)

Am Samstag, dem 22. August 2026, führten Polizeibeamte um 16:57 Uhr eine Kontrolle an einem 38-jährigen Mann auf Bahnsteig drei, Hauptbahnhof Stendal durch. Nach der Überprüfung seiner Identität im Polizeiinformationssystem stellten sie fest, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Der georgische Staatsbürger wurde im Mai 2025 vom Amtsgericht Krefeld wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 875 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er weder den Betrag bezahlte noch sich der Haft stellte, wurde im Mai 2026 ein Haftbefehl ausgestellt. Die Bundespolizisten informierten den Gesuchten darüber, nahmen ihn fest und brachten ihn zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Stendal. Da er die 850 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er nach Abschluss aller Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine 17-tägige Haftstrafe anzutreten. Keine 24 Stunden später, am Sonntag, dem 23. August 2026 um 15:35 Uhr, kontrollierte eine Streife einen Mann ebenfalls am Hauptbahnhof Stendal. Eine Abfrage im Fahndungssystem ergab auch hier einen Haftbefehl. Das Amtsgericht Magdeburg verhängte im Februar 2026 einen Strafbefehl wegen Betrugs in zwei Fällen gegen den 42-jährigen Deutschen und verurteilte ihn zu 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von 1.400 Euro. Da er der Ladung zum Strafantritt nicht nachkam und bisher keine Zahlungen leistete, wurde im Juli 2026 ein Haftbefehl ausgestellt. Die Beamten informierten den Gesuchten darüber und nahmen ihn fest. Glücklicherweise zahlte seine Mutter den Betrag und verhinderte so einen 35-tägigen Gefängnisaufenthalt für ihren Sohn. In beiden Fällen informierten die Beamten die ausstellende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.

Quelle: Presseportal

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