Zwei Georgier begleichen ausstehende Geldstrafen und verlassen das Land nach Haftbefehlen wegen Verkehrsdelikten und illegalen Aufenthalts.
Stuttgart: Geldstrafen gezahlt
Görlitz (ost)
Am Samstag, dem 1. Juni 2024, führten Beamte der Bundespolizei eine Kontrolle an einem 35-jährigen Mann aus Georgien durch. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Bremen nach ihm mit einem Haftbefehl suchte. Das Amtsgericht Bremen verurteilte ihn im Jahr 2022 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 300,00 Euro. Da er diese bis dato nicht bezahlt hatte, blieb der Haftbefehl bestehen. Er beglich die ausstehende Geldstrafe vor Ort und durfte danach seine Reise fortsetzen.
Schon am Freitag (31. Mai 2024) nahmen Bundespolizisten einen 40-jährigen Georgier vorläufig fest. Der Mann hatte noch eine offene Geldstrafe in Höhe von 377,50 Euro bei der Staatskasse. Bereits 2021 wurde er vom Amtsgericht Stuttgart wegen illegalen Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel verurteilt. Da er bisher nicht zahlte, erließ die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl zur Vollstreckung. Der Mann beglich seine Schulden und setzte seine Reise fort.
Kontakt:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecherin
Ivonne Höppner
Telefon: 0 35 81 – 3626-6111
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Hier geht es zur Originalquelle
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.