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Verhaftung eines mutmaßlichen Unterstützers einer linksextremistischen Vereinigung

Die Bundesanwaltschaft hat gestern einen deutschen Staatsangehörigen in Berlin festnehmen lassen. Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Am gestrigen Tag (21. Oktober 2024) wurde auf Basis eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2024

der deutsche Staatsbürger Thomas J.

in Berlin von Beamten des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts Sachsen festgenommen.

Der Verdächtige wird beschuldigt, eine kriminelle Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129 Abs. 1 Satz 2 StGB). Zudem werden ihm gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 4 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) vorgeworfen.

Im Haftbefehl wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt geschildert:

Thomas J. unterstützte zwischen Sommer 2018 und 2020 die Aktivitäten einer linksextremistischen Gruppierung, die spätestens Anfang 2018 in und um Leipzig gegründet wurde. Zu den Mitgliedern gehörten auch die separat verfolgten Lina E., Lennart A., Jannis R. und Jonathan M. Die Vereinigung basierte auf einer militanten linksextremistischen Ideologie, die eine Ablehnung des demokratischen Rechtsstaates, insbesondere des staatlichen Gewaltmonopols, beinhaltete. Zwischen Oktober 2018 und Februar 2020 führte die überregional vernetzte Gruppierung mindestens sechs gewaltsame Angriffe gegen Personen durch, die sie der „rechten Szene“ zuordnete. Die Aktionen wurden sorgfältig geplant und beinhalteten die Beobachtung der Opfer im Vorfeld.

Thomas J. fungierte als Ausbilder für die Gruppierung und leitete mindestens eine Kampfsporttrainingseinheit für Mitglieder und gleichgesinnte Linksextremisten. Am 19. Oktober 2019 griff der Beschuldigte gemeinsam mit Lina E., Jannis R. und Jonathan M. sowie etwa zehn bis 15 weiteren Personen den Besitzer und die Gäste einer Gaststätte in Eisenach an. Die Gaststätte wurde aufgrund ihres vermuteten Status als Treffpunkt der „rechten Szene“ ausgewählt. Ein Teil der Gruppe – einschließlich Thomas J. – drang in die Räumlichkeiten ein, zerstörte Einrichtungsgegenstände und griff die Anwesenden mit Schlagstöcken, Reizgas und Schlägen an. Thomas J. war auch für einen geplanten weiteren Angriff vorgesehen und begleitete Mitglieder der Gruppierung bei der Suche nach Opfern.

Im Mai 2021 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Lina E., Lennart A., Jannis R. und Jonathan M. vor dem Oberlandesgericht Dresden (vgl. Pressemitteilung Nr. 25 vom 28. Mai 2021). Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 31. Mai 2023 ist noch nicht rechtskräftig.

Heute (22. Oktober 2024) wird der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl verkünden und über die Fortsetzung der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: Presseportal

nf24