Am Grenzübergang Reitzenhain wurden zwei Haftbefehle vollstreckt. Ein Moldauer wurde inhaftiert, ein Deutscher zahlte Geldstrafe und konnte weiterreisen.
Vollstreckung von zwei Haftbefehlen am Grenzübergang Reitzenhain

Reitzenhain (ost)
Am Samstag, den 4. Juli 2026, um etwa 12:30 Uhr, haben die Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Grenzübergang in Reitzenhain einen 54-jährigen Mann aus Moldawien kontrolliert, der versuchte, in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Während der Überprüfung stellten sie fest, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen ihn vorlag. Da der Mann die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro nicht zahlen konnte, wurde er am Nachmittag in das Gefängnis in Zwickau gebracht, um eine Reststrafe von 56 Tagen zu verbüßen.
Am Sonntag, den 5. Juli 2026, gegen 13:30 Uhr, wurde auch ein 42-jähriger deutscher Staatsbürger am Grenzübergang festgestellt, gegen den ebenfalls ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vorlag. Er hatte die Wahl, entweder eine Geldstrafe von 2.000 Euro zu zahlen oder eine Reststrafe von 20 Tagen zu verbüßen. Der deutsche Staatsbürger konnte die Geldstrafe von 2.000 Euro sowie die Verwaltungsgebühren von etwa 140 Euro bezahlen und durfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
Quelle: Presseportal








