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Zgorzelec: Unerlaubte Einreise

Am gestrigen Dienstag wurden mehrere Personen bei der Einreise nach Deutschland aufgegriffen. Darunter ein Syrer, zwei Somalier und ein polnischer Staatsbürger.

Foto: unsplash

Zgorzelec, Görlitz, BAB 4 (ost)

Am Dienstagmorgen um 07.00 Uhr führte eine gemeinsame Streife aus Deutschland und Polen vor dem Bahnhof in Zgorzelec (Polen) eine Kontrolle bei einem Reisenden durch. Der Reisende war ein 20-jähriger Syrer, der zu diesem Zeitpunkt in einem Zug nach Görlitz saß. Die polnischen Grenzschützer untersagten dem 20-jährigen Mann die Weiterreise nach Deutschland. Anschließend nahmen sie ihn fest und brachten ihn zur Grenzwache. Eine Überprüfung seiner Identität durch die Bundespolizei ergab, dass der Mann erst Anfang dieser Woche von Frankfurt/Oder nach Polen überstellt wurde. Es wurden erneut Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Der Versuch der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet ist ebenfalls strafbar.

Circa eine Stunde später wurden am Bahnhof Görlitz zwei 18-jährige somalische Staatsangehörige von einer Streife entdeckt. Das Duo war gerade dabei, unerlaubt mit einem Regionalexpress aus Zgorzelec einzureisen. Es folgten entsprechende Anzeigen. Es stellte sich heraus, dass gegen beide Afrikaner bereits Einreisesperren im Zusammenhang mit Zurückweisungen und Abschiebungen verhängt worden waren. Die beiden wurden erneut nach Polen zurückgeschickt.

Auch am gestrigen Nachmittag wurde ein 62-jähriger Pole bei der Grenzkontrolle auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße unerlaubt eingereist. Die Einsatzkräfte nahmen ihn zur Seite. Der polnische Staatsbürger durfte nicht einreisen, da ihm bis Anfang 2030 das Recht auf Einreise und Aufenthalt von der Ausländerbehörde Dresden entzogen worden war. Infolgedessen erhielt er eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde jedoch noch etwas anderes festgestellt.

Es stellte sich heraus, dass der ältere Mann gleichzeitig ein Gesuchter war. In seinem Fall lagen zwei Haftbefehle vor. Einer der Haftbefehle wurde von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ausgestellt, der andere von der Staatsanwaltschaft Görlitz. Insgesamt muss der Festgenommene eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten (Amtsgericht Frankfurt am Main) und 41 Tagen (Amtsgericht Görlitz) verbüßen. Daher wurde er inhaftiert.

Quelle: Presseportal

nf24