Die Bundespolizei stoppte einen Autofahrer aus Polen, der ein Springmesser mit 10 Zentimeter Klingenlänge bei sich hatte. Es fällt unter das Waffengesetz und wurde sichergestellt.
Zittau: Autofahrer hatte verbotenes Springmesser dabei

Zittau (ost)
18.03.2026 | 10:30 Uhr | Zittau
Am 18. März 2026 stoppte die Bundespolizei in der Grenzkontrollstelle auf der B 178n bei Zittau um 10:30 Uhr einen Autofahrer, der aus Polen einreiste. Der 56-jährige Tscheche hatte ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 10 Zentimetern griffbereit in seiner Türablage liegen. Das Messer fällt unter die Bestimmungen des Waffengesetzes und musste konfisziert werden. Zudem wurde eine Strafanzeige erstellt.
Quelle: Presseportal








