Ein polnischer Staatsbürger muss aufgrund eines offenen Haftbefehls wegen Trunkenheit im Verkehr 10 Tage in einer JVA verbringen.
Zittau: Polnische Haftstrafe

Zittau (ost)
Ein 49-jähriger Mann aus Polen, der im Jahr 2025 vom Amtsgericht Uelzen wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt wurde, wird die nächsten 10 Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbringen.
Am 20. Februar 2026 um 15:45 Uhr kam der Mann in Zittau zur Einreisekontrolle an. Während der Überprüfung seiner Identität stellten die kontrollierenden Beamten fest, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe von 832,59 Euro nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung der 10-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert.
Quelle: Presseportal








