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Zwickau: Reitzenhain Feststellungen der Bundespolizei

Unerlaubte Einreisen, Fahndungstreffer, Verstoß gegen das Tierschutz- und das Sprengstoffgesetz – die Bundespolizeiinspektion Chemnitz blickt auf das Wochenende am Grenzübergang Reitzenhain zurück.

Foto: unsplash

Reitzenhain (ost)

Illegale Einreisen, Fahndungsergebnisse, Verstoß gegen das Tierschutz- und das Sprengstoffgesetz – das Wochenende am Grenzübergang Reitzenhain wurde von der Bundespolizeiinspektion Chemnitz überwacht.

Am Freitag, dem 02.01.2026, wurden zunächst um 07:50 Uhr zwei ukrainische Staatsangehörige bei der Einreise aus Tschechien kontrolliert. Der 40-jährige Mann und die 37-jährige Frau konnten nur einen abgelaufenen polnischen Aufenthaltstitel vorzeigen. Eine Anfrage beim Gemeinsamen Zentrum ergab, dass sie nur ein nicht schengenwirksames Aufenthaltsrecht in Polen hatten. Daher bestand der Verdacht auf unerlaubte Einreise/Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide in die Tschechische Republik zurückgeschickt.

Einem 25-jährigen Ukrainer wurde ebenfalls die Einreise verweigert. Bei der Kontrolle am 03.01.2026 um 22:00 Uhr konnte er nur ein abgelaufenes tschechisches Visum vorweisen. Aufgrund des Verdachts auf unerlaubte Einreise/Aufenthalt wurde er nach Tschechien zurückgeschickt.

Bei der Einreisekontrolle am 04.01.2026 um 13:45 Uhr legte eine 30-jährige vietnamesische Staatsangehörige den Beamten der Bundespolizei nur einen gültigen slowakischen Aufenthaltstitel vor. Auf Nachfrage gab sie an, ihren vietnamesischen Reisepass verloren zu haben. Bei der Überprüfung stellten die Beamten eine Ausschreibung der Ausländerbehörde Karlsruhe zur Ausweisung/Abschiebung/Zurückschiebung aufgrund einer Wiedereinreisesperre bis 31.10.2027 fest. Ihr wurde dieser Sachverhalt durch einen Dolmetscher mitgeteilt. Auch sie wurde in die Tschechische Republik zurückgeschickt.

Bei den Kontrollen eines 19-jährigen Moldawiers sowie eines 27-jährigen und eines 37-jährigen rumänischen Staatsangehörigen wurden jeweils Ausschreibungen zur Strafvollstreckung festgestellt.

Der 19-jährige war vom Amtsgericht Bad Kissingen wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 982,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 9 Tagen verurteilt worden. Nach Zahlung vor Ort konnte er seine Reise fortsetzen.

Nach Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 560 Euro wurde der 27-jährige Rumäne ebenfalls freigelassen. Er war vom Amtsgericht Düsseldorf wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt worden. Seine Einreise erfolgte mit einem Audi A3, der auf eine deutsche Mietwagenfirma zugelassen war. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug aufgrund von Unterschlagung zur Eigentumssicherung ausgeschrieben war. Der Fall wurde zur weiteren Bearbeitung an die Landespolizei, Revier Marienberg, übergeben.

Gegen den 37-jährigen lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Zwickau vor. Er wurde vom Amtsgericht Plauen wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von insgesamt 261 Euro verurteilt. Nach Zahlung vor Ort durfte er seine Reise fortsetzen.

Bei der Einreisekontrolle am 03.01.2026 um 14:40 Uhr wurde in einem Fahrzeug eines 50-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen ein Hundewelpe festgestellt, der offensichtlich noch zu jung für die Einreise war. Der 50-Jährige konnte keinen europäischen Impfausweis für das Tier vorlegen. Der Welpe war auch nicht gechipt. Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt wurde der Welpe in Obhut genommen. Es wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet.

Gegen eine 29-jährige bulgarische Staatsangehörige wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erstattet. Bei der Kontrolle fanden die Beamten Feuerwerkskörper der Kategorie F3 in ihrem Fahrzeug. Sie konnte keine entsprechende Erlaubnis oder Befähigung vorweisen. Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt.

Quelle: Presseportal

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