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241205.3 Kiel: Kriminalpolizei sucht Zeugen nach Schusswaffengebrauch

Die Kriminalpolizei in Kiel sucht Zeuginnen und Zeugen nach einem Vorfall mit Schusswaffengebrauch in Ellerbek. Hinweisportal wurde freigeschaltet für Videos und Bilder.

Foto: unsplash

Kiel (ost)

Gemeinsame Erklärung von Staatsanwaltschaft Kiel und Polizeidirektion Kiel

Die Staatsanwaltschaft Kiel und die Abteilung 1 der Kriminalpolizei Itzehoe ermitteln weiterhin im Fall des Schusswaffengebrauchs in Kiel-Ellerbek und bitten Zeugen des Vorfalls, sich zu melden.

In den sozialen Medien sind einige Videos und Bilder des Vorfalls zu finden, die bei den Ermittlungen hilfreich sein könnten. Zeugen werden gebeten, die Polizei unter der Telefonnummer 04821-602 0 zu kontaktieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Bilder oder Videos über das Hinweisportal hochzuladen, auch anonym.

Das Hinweisportal ist unter folgendem Link erreichbar: https://sh.hinweisportal.de/.

Die Hintergrundermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Heute gaben die Ermittler bekannt, dass sie im Fahrzeug des Tatverdächtigen Hinweise gefunden haben, die darauf hindeuten, dass er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand und eine Selbstgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Nachdem der Mann zunächst aus dem fahrenden Fahrzeug auf die Polizeikräfte geschossen hatte, setzte er den Beschuss fort, nachdem er das Fahrzeug verlassen hatte.

Im Zuge der Ermittlungen stellten die Beamten fest, dass es sich bei der verwendeten Waffe um eine täuschend echt aussehende Schreckschusswaffe handelte. Im Fahrzeug des Tatverdächtigen wurden neben einem handgranatenähnlichen Gegenstand, der sich als Attrappe herausstellte, weitere täuschend echt aussehende Schusswaffenattrappen gefunden und sichergestellt.

Die Polizei weist erneut darauf hin, dass Beamte in solchen Situationen davon ausgehen müssen, dass die Personen vor ihnen echte Waffen führen und entsprechend reagieren. Selbst wenn die Beamten professionell und gut ausgebildet sind, kann es notwendig sein, ihre Dienstwaffen einzusetzen.

Es ist keine kluge Entscheidung, mit Anscheinswaffen – in diesem Fall handelte es sich um eine sogenannte PTB-Waffe – in der Öffentlichkeit aufzutreten.

Wenn Polizeikräfte gezwungen sind, ihre Schusswaffe gegen Personen einzusetzen, wird standardmäßig ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Um die Neutralität zu wahren, werden die Ermittlungen von einer anderen Bezirkskriminalinspektion durchgeführt, in diesem Fall von der BKI Itzehoe.

Dr. Henning Hadeler / Staatsanwaltschaft Kiel Stephanie Lage / Polizeidirektion Kiel

Quelle: Presseportal

nf24