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Allgemeinverfügung für Kieler Hauptbahnhof

Vom 19. bis 28. Juni 2026 gilt ein Verbot für Waffen und gefährliche Gegenstände zur Kieler Woche. Maßnahmen für Reisendensicherheit aufgrund hoher Auslastung.

Foto: unsplash

Flensburg, Kiel, Lübeck, Heide, Hamburg, Itzehoe (ost)

Von 19. bis 28. Juni 2026 wird Kiel das größte Segelsportereignis der Welt und das größte Sommerfest Nordeuropas, die Kieler Woche, feiern. Im Jahr 2025 besuchten 3,3 Millionen Menschen die Festmeilen an der Kieler Förde, um gemeinsam friedlich zu feiern. Jedes Jahr reisen viele Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und insbesondere mit der Bahn in die Landeshauptstadt. Besonders an den Wochenenden ist mit einer starken Auslastung der Züge und des Kieler Hauptbahnhofs zu rechnen. Die hohe Auslastung des Personenverkehrs in Verbindung mit dem polizeilichen Lagebild für Veranstaltungen dieser Größenordnung und speziell der Kieler Woche erfordert Maßnahmen zur Sicherheit der Reisenden. Erstmals im Jahr 2023 hat die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt eine Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen erlassen und insgesamt 32 solcher gefährlichen Gegenstände sichergestellt. Im Jahr 2024 waren es 20 gefährliche Gegenstände bzw. Waffen. Im Jahr 2025 wurden 23 solcher Gegenstände aus dem Verkehr gezogen. Die Ergebnisse zeigen, dass während der Kieler Woche im Kieler Hauptbahnhof mehrfach solche Gegenstände mitgeführt wurden und dass die Kontrollmaßnahmen mit anschließender Androhung eines Zwangsgeldes größtenteils eine präventive Wirkung erzielen. Auch für die Kieler Woche 2026 hat die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt eine Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen erlassen. Das Mitführverbot gilt für alle Personen, die sich im genannten Geltungsbereich im genannten Gültigkeitszeitraum der Allgemeinverfügung aufhalten oder diesen betreten und nicht von den Ausnahmeregelungen für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten betroffen sind. Der Geltungsbereich erstreckt sich in den Gültigkeitszeiträumen über den gesamten Kieler Hauptbahnhof einschließlich der hinauslaufenden Bahnsteige, Treppenanlagen, die Ausgänge Sophienblatt und Kaistraße, Überdachung Raiffeisenstraße ohne das Erlebniszentrum CAP sowie die Straßenüberführung über das Sophienblatt zum Sophienhof. Die Gültigkeitszeiträume sind: – 19. Juni 2026, 16:00 Uhr bis 20. Juni 2026, 06:00 Uhr für den s.g. “Soundcheck” – 20. Juni 2026, 16:00 Uhr bis 21. Juni 2025, 06:00 Uhr – 26. Juni 2026, 16:00 Uhr bis 27. Juni 2026, 06:00 Uhr – 27. Juni 2026, 16:00 Uhr bis 28. Juni 2026, 06:00 Uhr Neben Messern aller Art, wie zum Beispiel Taschen- oder Obstmesser, sind auch Gegenstände wie Pfeffersprays und Teleskopschlagstöcke verboten, die als gefährliche Gegenstände verwendet werden können. Unabhängig von einem möglichen Straf- / Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Waffengesetz sind auch kostenpflichtige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gegen Personen möglich. Insbesondere kommen hier Platzverweise und Sicherstellungen in Betracht. Die Bestimmungen der Landesverordnung Schleswig-Holstein über das Verbot von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs vom 23. Dezember 2024 sowie die Bestimmungen des Waffengesetzes bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt. Entsprechende Straftat- und Ordnungswidrigkeitsbestimmungen werden separat verfolgt. Weitere Bestimmungen oder Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung dieser Pressemitteilung entnommen und auch auf der Website der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Darüber hinaus werden Plakate im Bahnhof und auf den betroffenen Bahnstrecken aufgehängt, um auf das Mitführverbot hinzuweisen.

Die Bundespolizei informiert ergänzend:

Als Alternative bietet sich beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm oder Taschenalarm an, insbesondere wenn sich weitere Personen in der Umgebung befinden. Durch Auslösen des Alarms ertönt ein lauter, schriller Ton, der die Umstehenden auf das Geschehen aufmerksam macht. Das Ziel ist, dass der Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablässt. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/).

Quelle: Presseportal

Cybercrime-Statistiken in Schleswig-Holstein für 2022/2023

Die Cyberkriminalitätsraten in Schleswig-Holstein zwischen 2022 und 2023 sind gestiegen. Im Jahr 2022 wurden 2966 Fälle registriert, wovon 815 gelöst wurden. Es gab insgesamt 693 Verdächtige, darunter 475 Männer, 218 Frauen und 137 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der registrierten Fälle auf 3254, wovon 935 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen blieb mit 814 nahezu gleich, wobei 542 Männer, 272 Frauen und 172 Nicht-Deutsche beteiligt waren. Im Vergleich dazu verzeichnete Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 2.966 3.254
Anzahl der aufgeklärten Fälle 815 935
Anzahl der Verdächtigen 693 814
Anzahl der männlichen Verdächtigen 475 542
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 218 272
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 137 172

Quelle: Bundeskriminalamt

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