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Bad Segeberg: Hinweise zum Osterfeuer

Das Osterfest findet vom 18.04. bis 21.04.2025 statt. Osterfeuer gehören zu Brauchtumsfeuern, für die örtliche Regelungen gelten.

Ostern 2025
Foto: Presseportal.de

Bad Segeberg (ost)

Das diesjährige Osterfest findet vom 18.04. (Karfreitag) bis 21.04.2025 (Ostermontag) statt. An vielen Orten werden zu dieser Zeit auch die Osterfeuer entzündet.

Die Osterfeuer gehören zu den sogenannten Brauchtumsfeuern, die nur am Osterwochenende von Gemeinden, Vereinen, Verbänden und Privatpersonen durchgeführt werden dürfen. Diese Art von Brauchtumsfeuern fällt nicht unter die Pflanzenabfallverordnung, die die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen regelt. Deshalb gelten für sie die örtlichen Vorschriften der Gemeinden.

Vor dem Entzünden des Osterfeuers

Bitte informieren Sie sich im Voraus, ob Sie Ihr Brauchtumsfeuer anmelden müssen. Der NOTRUF 112 nimmt keine solchen Anmeldungen entgegen oder genehmigt sie. Sollte ein Notruf durch Dritte erfolgen, kann dies möglicherweise einen Feuerwehreinsatz zur Folge haben! Kleinere Lagerfeuer, Feuerkörbe oder kleine Feuerstellen sind hiervon ausgenommen. Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass die Tier- und Pflanzenwelt sowie benachbarte Gebäude ausreichend geschützt sind. Osterfeuer und zugehörige Veranstaltungen sind innerhalb von Naturschutzgebieten und Kernzonen von Landschaftsschutzgebieten verboten. Gleiches gilt, wenn sie in der Nähe von Reetdachhäusern, Wald- und Moorgebieten sowie Heideflächen stattfinden sollen.

Untergrund

Zünden Sie Ihr Osterfeuer am besten auf einem sandigen oder versiegelten Untergrund an. Das Abfeuern der Bodendecke auf Wiesen, Hängen und Böschungen ist nicht gestattet! Wenn dies nicht möglich ist, sollte der Boden vorher ausreichend gewässert werden.

Während des Osterfeuers

Was darf verbrannt werden?

Das Brennmaterial darf zwischen dem 01.03. und 30.09. nicht geschnitten werden, um Knicks, Bäume, Hecken und Büsche zu schonen (Bundesnaturschutzgesetz).

Sorgen Sie für ausreichende Sicherheit!

Am Tag nach dem Osterfeuer

Zur Sicherheit aller muss der Abbrennplatz gemäß den Vorgaben der Genehmigungsstelle gereinigt werden.

Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage.

Die Freiwilligen Feuerwehren stehen Ihnen auch an den Osterfeiertagen im Notfall rund um die Uhr zur Verfügung.

Quelle: Presseportal

nf24