Die Kriminalpolizei Kiel ermittelt in Fällen von Bank-Quishing, bei dem Kunden aufgefordert werden, sich über einen QR-Code anzumelden. Täter greifen anschließend auf Konten zu.
Bank-Quishing in Kiel, Polizei warnt vor Betrugsmasche

Kiel (ost)
Die Polizei Kiel ermittelt in mehreren Fällen von Bank-Phishing, bei denen Bankkunden aufgefordert werden, sich über einen QR-Code erneut für das Onlinebanking auf einer täuschend echten Website anzumelden. Wenn die Kunden der Aufforderung folgen, greifen die Täter anschließend eigenständig auf deren Konto zu.
In den letzten Wochen hat die Abteilung 7 der Bezirkskriminalinspektion Kiel mehrere Fälle dieser Art registriert. Bei dieser Form von Online-Kriminalität nutzen die Täter betrügerische Briefe, E-Mails, SMS oder Websites, um an die Zugangsdaten, PINs oder TANs für das Online-Banking zu gelangen.
In den vorliegenden Fällen sind nach bisherigen Erkenntnissen ausschließlich Geschäftskunden einer Bank betroffen. Die Täter gehen nach dem gleichen Muster vor, indem sie gefälschte Briefe verschicken. In den täuschend echt aussehenden Schreiben werden die Kunden aufgefordert, sich über einen beigefügten QR-Code erneut im Onlinebanking anzumelden. Danach werden sie auf eine betrügerische Website weitergeleitet, von der die Kunden annehmen müssen, dass es sich um die Website ihrer Bank handelt, da sie täuschend echt aussieht.
Nach Eingabe der Zugangsdaten nutzen die Täter diese, um sich selbst in das Onlinebanking der Kunden einzuloggen und Transaktionen durchzuführen.
Um den zweiten Sicherheitsfaktor (Freigabe von Transaktionen über das Smartphone) zu umgehen, erhalten die Kunden einen Anruf von einem vermeintlichen Bankmitarbeiter, der behauptet, dass angeblich unberechtigte Transaktionen festgestellt wurden. Um diese zu stoppen, muss der Kunde eine Überweisung mit dem Verwendungszweck “Stornierung” über das Telefon freigeben. In einem Fall folgte das Opfer den Anweisungen des falschen Bankmitarbeiters, wodurch ein hoher fünfstelliger Betrag auf das Konto der Täter überwiesen wurde. In anderen Fällen blieb es bei Versuchen.
Die weiteren Ermittlungen in diesen Fällen führt die Abteilung 7 der Bezirkskriminalpolizei Kiel durch. Dort werden Fälle von sogenannter IT-Cyberkriminalität bearbeitet, bei denen moderne Informationstechnologie als Tatwerkzeug eingesetzt wurde.
Die betroffene Bank wurde bereits über die vorliegenden Sachverhalte informiert. Derzeit liegen keine Hinweise darauf vor, dass Kunden anderer Banken betroffen sein könnten. In keinem der hier bekannten Fälle kam es durch das Scannen des QR-Codes zu einer automatischen Installation von Schadsoftware auf den genutzten Mobiltelefonen.
Banken informieren auf ihren Websites über den sicheren Umgang mit Online-Banking.
Zusätzlich geben wir folgende Verhaltenstipps:
1. Scannen Sie nur QR-Codes, deren Herkunft Sie zuverlässig überprüfen können.
2. Wenn Sie entsprechende Post von Ihrer Bank oder anderen Unternehmen erhalten, verwenden Sie die originalen Websites (überprüfen Sie immer die angezeigte URL), um sich anzumelden.
3. Achten Sie auf Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Briefsendungen, wie veränderte Schriftgrößen, auffällige Merkmale, “verwaschenen” Druck spezifischer Daten Ihrer Bank.
4. Überprüfen Sie Absender und Empfänger des Schreibens.
5. Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie selbst Kontakt mit Ihrer Bank auf und verwenden Sie keinesfalls die gedruckte Telefonnummer, sondern die Ihnen bekannte Nummer, oder suchen Sie auf der Website des Unternehmens nach einer Kontaktadresse.
6. Achten Sie auf den Ton des Schreibens. Wenn es “übermäßig” bedrohlich formuliert ist, könnte es sich um ein gefälschtes Schreiben handeln. Gerade im Bereich Phishing wird oft mit einem drohenden Ton und Fristen gearbeitet, die angeblich ein schnelles Handeln erfordern.
Mathias Stöwer, Polizeidirektion Kiel
Quelle: Presseportal
Cybercrime-Statistiken in Schleswig-Holstein für 2022/2023
Die Cyberkriminalitätsraten in Schleswig-Holstein zwischen 2022 und 2023 sind gestiegen. Im Jahr 2022 wurden 2966 Fälle registriert, wovon 815 gelöst wurden. Es gab insgesamt 693 Verdächtige, darunter 475 Männer, 218 Frauen und 137 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der registrierten Fälle auf 3254, wovon 935 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen blieb mit 814 fast gleich, wobei 542 Männer, 272 Frauen und 172 Nicht-Deutsche beteiligt waren. Im Vergleich dazu hatte Berlin im Jahr 2023 die höchste Anzahl an registrierten Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 22125 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 2.966 | 3.254 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 815 | 935 |
| Anzahl der Verdächtigen | 693 | 814 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 475 | 542 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 218 | 272 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 137 | 172 |
Quelle: Bundeskriminalamt








