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Brand in Lübeck/St. Gertrud

Die Feuerwehr rettete eine verletzte Person aus einem Mehrfamilienhaus im 1. OG. Das Gebäude musste evakuiert werden.

Foto: Unsplash

Lübeck (ost)

Am Abend des Donnerstags (05.02.2026) wurden die Polizeibeamten des 3. Polizeireviers Lübeck zu einem Feuer in Lübeck/St. Gertrud gerufen. Ein Brand wurde in einer Wohnung im 1. Stock eines Mehrfamilienhauses entdeckt. Das Gebäude musste evakuiert werden. Die Feuerwehr konnte eine verletzte Person aus der Wohnung retten.

Um 05.02.2026 um 18.02 Uhr wurde der Polizei Lübeck ein Feuer in einem Mehrfamilienhaus in der Albert-Schweitzer-Straße gemeldet. Als die Beamten des 3. Polizeireviers am Ort des Geschehens ankamen, hatten die meisten Bewohner das Gebäude bereits verlassen, alle anderen Wohnungen wurden evakuiert. Die betroffene Wohnung befand sich im ersten Stock auf der linken Seite des Hauses. Die Berufsfeuerwehr Lübeck begann mit den Löscharbeiten und gelangte in die betroffene Wohnung. Dichter schwarzer Rauch trat aus. Eine Frau wurde gefunden und gerettet. Die 61-jährige Frau war bei der Übergabe an die Rettungskräfte ansprechbar. Sie erlitt eine starke Rauchgasvergiftung und Verletzungen im Gesicht. Offenbar befand sie sich in einem psychischen Ausnahmezustand, da sie sich gegen die medizinische Versorgung wehrte und gezielt auf die Einsatzkräfte der Polizei, des Rettungsdienstes und der Feuerwehr zuschlug. Die Frau aus Lübeck musste von den Polizeibeamten mit körperlicher Gewalt auf der Trage des Rettungsdienstes fixiert werden, um sie anschließend zur weiteren Behandlung in ein Lübecker Krankenhaus zu bringen.

Die Ermittlungen zur Brandursache wurden noch am Donnerstagabend vom Kriminaldauerdienst Lübeck vor Ort aufgenommen. Das Feuer brach in der genannten Mietpartei aus und griff nicht auf andere Teile des Gebäudes über. Aufgrund der Rußentwicklung ist die betroffene Wohnung nicht bewohnbar und wurde von der Kriminalpolizei beschlagnahmt. Der Schaden wird auf ca. 5000,- Euro geschätzt.

Nach Abschluss der feuerwehrtechnischen Maßnahmen konnten die Bewohner wieder in ihre Wohnungen zurückkehren.

Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung wurde gegen die Mieterin eingeleitet. Sie muss sich auch wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands verantworten.

Quelle: Presseportal

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