Am gestrigen Mittwoch führte die Polizei in Pinneberg Kontrollen zur Ablenkung, Rotlichtverstößen und Anschnallpflicht durch. 41 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Elmshorn: Ablenkung, Insassensicherung sowie Rotlichtüberwachung

Pinneberg/Elmshorn (ost)
Am gestrigen Mittwoch (27.05.2026) führten Polizeibeamte des Autobahn- und Bezirksreviers Elmshorn verschiedene Überprüfungen im Stadtgebiet von Pinneberg durch. Das Ziel war es, die Ablenkung durch die Nutzung von Handys, Rotlichtverstöße und Verstöße gegen die Anschnallpflicht in den festen und mobilen Kontrollen zu erkennen und zu bestrafen. Insgesamt leitete die Polizei 41 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Zwischen 09:30 Uhr und 11:15 Uhr positionierten sich insgesamt fünf Polizisten im Bereich der Hochstraße an der Kreuzung zur Elmshorner Straße in Pinneberg. An diesem Kontrollpunkt wurden insbesondere die Regeln für die Einhaltung des Grünpfeils bei gleichzeitigem Rotlicht überprüft. Insgesamt passierten etwa 180 Fahrzeuge die Kontrollstelle.
Insgesamt 13 Fahrer hielten sich nicht an die Vorschriften in Bezug auf den Grünpfeil. Drei Autofahrer waren nicht angeschnallt und zwei benutzten während der Fahrt ihr Handy. Ein Fahrer eines E-Scooters überfuhr eine rote Ampel. Die Polizei leitete in allen Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, die jeweils mit einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld zwischen 30,00 Euro und 100,00 Euro belegt sind.
Nach einer kurzen Pause ging es um 12:45 Uhr in der Rellinger Straße an der Kreuzung Gehrstücken weiter. Bis 14:45 Uhr überprüften die Einsatzkräfte etwa 320 Fahrzeuge. Elf Autofahrer, ein Motorrollerfahrer und ein E-Scooter-Fahrer nutzten hier unerlaubterweise ihr Handy. Der Verstoß kostet die Betroffenen 100,00 Euro plus Gebühren und es gibt einen Punkt im zentralen Verkehrsregister.
Sechs Verkehrsteilnehmer waren nicht angeschnallt unterwegs. In einem anderen Fall stellten die Polizeibeamten ein Kind auf dem Beifahrersitz fest, das ebenfalls keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte. Bei dem LKW eines Fahrers war die Hauptuntersuchung überfällig.
Nicht nur aufgrund der Vielzahl der festgestellten Verstöße werden solche Kontrollen von der Polizei wiederholt.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein für 2023
Im Jahr 2023 gab es insgesamt 32.794 Verkehrsunfälle in Schleswig-Holstein. Davon waren 3.356 Unfälle mit Personenschaden, was 10,23% aller Unfälle entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 1.230 Fälle aus, was 3,75% aller Unfälle entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 292 Fällen registriert, was 0,89% aller Unfälle entspricht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 27.916 Fälle, was 85,13% aller Unfälle ausmacht. Innerorts ereigneten sich 2.829 Unfälle (8,63%), außerorts (ohne Autobahnen) 1.003 Unfälle (3,06%) und auf Autobahnen 400 Unfälle (1,22%). Insgesamt gab es 34 Getötete, 611 Schwerverletzte und 3.587 Leichtverletzte.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 32.794 |
| Unfälle mit Personenschaden | 3.356 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 1.230 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 292 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 27.916 |
| Ortslage – innerorts | 2.829 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 1.003 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 400 |
| Getötete | 34 |
| Schwerverletzte | 611 |
| Leichtverletzte | 3.587 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








