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Fälscherring in Hamburg hochgenommen

Heute wurden in Hamburg vier mutmaßliche Bandenmitglieder verhaftet, nachdem 200 Beamte der Bundespolizei sieben Objekte durchsucht und Haftbefehle vollstreckt haben.

Sichergestellte Beweismittel werden abtransportiert.
Foto: Presseportal.de

Hamburg / Rostock / Bad Bramstedt / Forst (ost)

Heute haben etwa 200 Beamte der Bundespolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg sieben Standorte in Hamburg durchsucht und vier zuvor erlassene Haftbefehle vollstreckt, davon drei in der Hansestadt und einen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland am Grenzübergang Forst.

Die durchsuchten Standorte in Hamburg waren Wohnungen der Verdächtigen in Mehrfamilienhäusern in den Stadtteilen Billstedt, Osdorf, Steilshoop und Poppenbüttel.

Die umfangreichen strafrechtlichen Maßnahmen gehen auf ein seit Januar 2024 laufendes Ermittlungsverfahren der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg zurück, das den Verdacht des besonders schweren Falls der Urkundenfälschung betrifft.

Die Maßnahmen richten sich gegen acht Personen aus dem Hamburger Raum, die über einen längeren Zeitraum hinweg eine Vielzahl gefälschter Urkunden verschiedener Art, darunter Pässe für Drittausländer, ID-Karten, Führerscheine und Meldebescheinigungen, in Umlauf gebracht haben sollen, um sich so eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen.

Die 26 bis 45 Jahre alten ukrainischen und kirgisischen Verdächtigen stehen im Verdacht, einerseits Kontakt zu ausländischen Fälscherwerkstätten gehabt und andererseits selbst gefälschte Dokumente hergestellt zu haben. Während ihrer Ermittlungen konnten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock bisher über 250 gefälschte Dokumente feststellen.

Die heutigen Maßnahmen der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock hatten zum Ziel, weitere Beweismittel zu finden. Neben den genannten Dokumenten konnten auch weitere Unterlagen sowie Kommunikationsmittel, Datenträger und Bargeld in einer fünfstelligen Höhe sichergestellt werden. Darüber hinaus wurden Vermögensarreste in Höhe von 170 Tausend Euro durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens die Unschuldsvermutung gilt.

Quelle: Presseportal

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