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Flensburg: Angriff auf Zugbegleiter, Fahrgast verurteilt

Am vergangenen Sonntag griff ein Fahrgast in einer Regionalbahn zwischen Kiel und Hamburg einen Zugbegleiter an. Der Fahrgast wurde zu einer Haftstrafe verurteilt.

Foto: unsplash

Neumünster (ost)

Gemeinsame Bekanntmachung von Staatsanwaltschaft Kiel und Bundespolizeiinspektion Flensburg

Letzten Sonntag gab es in einem Regionalzug zwischen Kiel und Hamburg während einer Fahrkartenkontrolle einen Angriff auf einen Zugbegleiter. Bundespolizeikräfte nahmen den Fahrgast fest und brachten ihn nach Anordnung der Hauptverhandlungshaft in eine Justizvollzugsanstalt. Der Fahrgast wurde am 19.02.2026 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Am 15.02.2026 gegen 10:15 Uhr versuchte ein Zugbegleiter des RE 11265 auf der Strecke von Kiel nach Hamburg den Fahrschein eines Fahrgastes zu überprüfen. Der Fahrgast soll keine Fahrkarte vorgezeigt haben, sondern versucht haben, sich in Richtung einer Tür zu entfernen, als der Zug sich dem Bahnhof Neumünster näherte.

Als der Zugbegleiter versuchte, den flüchtenden Fahrgast zu stoppen, soll dieser den Zugbegleiter im Rahmen eines Handgemenges durch einen Trick und mehrere Tritte verletzt haben. Erst mit Hilfe einer anderen Person konnte der Zugbegleiter den Fahrgast am Boden festhalten.

Die hinzugezogenen Beamten der Bundespolizei Neumünster kümmerten sich um den 43-jährigen deutschen Staatsbürger und brachten ihn zur Bundespolizeiwache. Eine Überprüfung der Personalien des Fahrgastes ergab, dass er unter anderem bereits im Juli des letzten Jahres eine Zugbegleiterin angegriffen haben soll. Außerdem war der Fahrgast bereits von verschiedenen Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel wurde der Fahrgast noch am selben Tag einem Haftrichter des Amtsgerichts Neumünster vorgeführt, der aufgrund des fehlenden Wohnsitzes des Fahrgastes die Hauptverhandlungshaft gegen ihn anordnete.

Am 19.02.2026 wurde der Fahrgast vom Amtsgericht Neumünster wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Verbindung mit Erschleichen von Leistungen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zur Sicherung des weiteren Verfahrens wurde aufgrund der Fluchtgefahr gleichzeitig Untersuchungshaft gegen den Fahrgast angeordnet, so dass der 43-Jährige anschließend in eine JVA gebracht wurde.

Hanna Borgwardt, Staatsanwaltschaft Kiel

Thomas Hippler, Bundespolizeiinspektion Flensburg

Quelle: Presseportal

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