Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Flensburg: Grünpfeil-Verstöße im Stadtgebiet

Polizeikontrolle in Pinneberg: Fahrer missachten Grünpfeil bei Rotlicht, 15 Verfahren eingeleitet.

Quelle: Polizeidirektion Bad Segeberg
Foto: Presseportal.de

Pinneberg (ost)

Am Donnerstag (03.04.2025) führten Angestellte des Polizeireviers Pinneberg in der Elmshorner Straße eine Kontrolle des fließenden Verkehrs durch.

Von 09:00 Uhr bis 10:15 Uhr überwachten sieben Beamte den Verkehr.

Der Fokus der Kontrolle lag auf der Überprüfung, ob die Regeln des Grünpfeils bei rotem Licht eingehalten wurden.

Autofahrer, die die Hochstraße (L106) in Richtung Friedrich-Ebert-Straße befuhren und vorhatten, in die Elmshorner Straße abzubiegen, mussten trotz des Grünpfeils bei Rotlicht an der Haltlinie anhalten.

In diesem Zusammenhang betont die Polizei erneut die Pflicht zum vollständigen Anhalten an einer Ampel, auch wenn ein Grünpfeil vorhanden ist. Dieser erlaubt das „Überfahren“ des Rotlichts nur, wenn das Fahrzeug zuvor vollständig gestoppt und sichergestellt wurde, dass das Abbiegen ohne Behinderung oder Gefährdung anderer möglich ist.

Die Polizeidirektion Bad Segeberg möchte darauf hinweisen, was es mit dem Grünpfeil an Ampeln auf sich hat:

Insgesamt wurden 15 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtbeachtung des Grünpfeils eingeleitet. Die Strafe für diesen Verstoß beträgt 70 Euro und einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Eine weitere Strafe erwartet diejenigen, die während der Fahrt telefonieren.

Die Strafe für Telefonieren beginnt bei 100 Euro. Bei einer Gefährdung während des Verstoßes wird sofort ein einmonatiges Fahrverbot verhängt und eine Geldstrafe von 150 Euro fällig. Im Falle eines tatsächlichen Unfalls mit Sachschaden beträgt die Strafe 200 Euro. Auch hier wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Das Verbot betrifft nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer; die Strafe beginnt hier bei 55 Euro.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein für 2023

Die Verkehrsunfallstatistik für Schleswig-Holstein im Jahr 2023 zeigt insgesamt 32.794 Unfälle. Davon waren 3.356 Unfälle mit Personenschaden, was 10,23% aller Unfälle entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 1.230 Unfälle aus, was 3,75% der Gesamtanzahl entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 292 Fällen registriert, was 0,89% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 27.916 Fälle, was 85,13% der Gesamtanzahl entspricht. Innerorts gab es 2.829 Unfälle (8,63%), außerorts (ohne Autobahnen) 1.003 Unfälle (3,06%) und auf Autobahnen 400 Unfälle (1,22%). Insgesamt gab es 34 Getötete, 611 Schwerverletzte und 3.587 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 32.794
Unfälle mit Personenschaden 3.356
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 1.230
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 292
Übrige Sachschadensunfälle 27.916
Ortslage – innerorts 2.829
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 1.003
Ortslage – auf Autobahnen 400
Getötete 34
Schwerverletzte 611
Leichtverletzte 3.587

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Karte für diesen Artikel

nf24