Eine Streife der Flensburger Bundespolizei stoppte am 07.01.2026 gegen 13:45 Uhr im Bereich des Citti-Parks einen Peugeot 407 mit polnischen Kennzeichen und kontrollierte das mit acht Personen besetzte Fahrzeug. Der 28-jährige ukrainische Staatsangehörige, der ohne Fahrerlaubnis fuhr, konnte vor Ort die Geldstrafe bezahlen und wurde freigelassen.
Flensburg: Polizei stoppt PKW mit Haftbefehl

Flensburg (ost)
Am 07.01.2026 gegen 13:45 Uhr hielt eine Patrouille der Bundespolizei Flensburg im Bereich des Citti-Parks einen Peugeot 407 mit polnischen Kennzeichen an und überprüfte das mit acht Personen besetzte Fahrzeug.
Es stellte sich heraus, dass einer der Insassen per Haftbefehl gesucht wurde. Der 28-jährige ukrainische Staatsbürger war zuvor von einem deutschen Gericht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer 15-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Da er das Geld vor Ort bezahlen konnte, wurde er freigelassen.
Die Überprüfung des 21-jährigen ukrainischen Fahrers ergab, dass er keine Fahrerlaubnis besaß. Außerdem stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert war. Daher wurden entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Auch eine 25-jährige Ukrainerin, die sich im Fahrzeug befand, war zur Fahndung ausgeschrieben. Da gegen sie ein Verfahren wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis lief und sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnte, wurde sie verpflichtet, eine Strafe in Höhe von 375 Euro zu zahlen. Da sie dies vor Ort nicht konnte, wurde sie zur Bundespolizeiwache Flensburg gebracht. Gegen 17:00 Uhr konnte ein Bekannter von ihr die geforderte Summe bezahlen.
Das Fahrzeug durfte aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes nicht mehr bewegt werden.
Quelle: Presseportal








