Beamte überprüfen Verbot von Waffen und Messern, stellen 16 Messer sicher und leiten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Flensburg: Polizeikontrolle am Hauptbahnhof Neumünster

Neumünster (ost)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bundespolizeiinspektion Flensburg und der Polizeidirektion Neumünster
Polizei überprüft Verbot von Waffen und Messern am Neumünster Hauptbahnhof
Am Dienstag, den 11.02.2025, zwischen 14.00 und 19.00 Uhr haben Beamte des 2. Polizeireviers Neumünster, der Bundespolizeiinspektion Flensburg, des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Neumünster sowie des Brennpunktdienstes des 1. Polizeireviers Neumünster das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern am Hauptbahnhof Neumünster überprüft.
Die seit Oktober 2024 geltenden Bestimmungen des Waffengesetzes über das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Personenfernverkehr sind der Hintergrund.
Insgesamt wurden in der Zeit von 14-19 Uhr etwa 300 Personen kontrolliert. Dabei wurden insgesamt 16 Messer sichergestellt, die die betreffenden Personen griffbereit bei sich trugen. Es handelte sich hauptsächlich um Teppichmesser oder Taschenmesser. Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet, die mit Geldbußen von mehreren tausend Euro geahndet werden können.
Zusätzlich führten fünf Personen unerlaubterweise ein nicht zugelassenes Reizstoffsprühgerät mit sich, wofür Strafanzeigen erstattet wurden.
Darüber hinaus wurden sieben Aufenthaltsermittlungen von den eingesetzten Beamten durchgeführt.
Zukünftig wird es weiterhin unabhängige Kontrollen in enger Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Landespolizei an den Bahnhöfen im Land geben, denn Messer oder andere gefährliche Gegenstände haben weder im Nah- noch im Fernverkehr etwas zu suchen. Mit den Kontrollen leisten Bundes- und Landespolizei ihren Beitrag zu mehr Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Henningsen, Bundespolizeiinspektion Flensburg
Sönke Petersen, Polizeidirektion Neumünster
Quelle: Presseportal








