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Flensburg: Reisende überqueren Gleise trotz Unterführung

In Bahnhöfen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Flensburg kam es zu lebensgefährlichen Gleisüberschreitungen. Beamte intervenierten und warnten vor den Gefahren des Aufenthalts im Gleis.

Foto: unsplash

Flensburg (ost)

In letzter Zeit gab es wiederholt lebensgefährliche Gleisüberschreitungen von Reisenden an Bahnhöfen, die unter die Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Flensburg fallen.

Vor kurzem überquerte ein 30-jähriger Mann die Gleise am Bahnhof Keitum, um die Anzeigetafel auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig zu lesen. Er kehrte auf dem direkten Weg zurück.

Zwei uniformierte Polizeibeamte auf dem Heimweg beobachteten das gefährliche Verhalten des Mannes und griffen ein. Zu diesem Zeitpunkt waren die Bahnsteige aufgrund von Betriebsstörungen mit vielen Fahrgästen überfüllt. Die Polizisten sprachen den Mann an und wiesen ihn auf die Gefahren hin, die mit dem Aufenthalt auf den Gleisen verbunden sind.

Der Mann bezeichnete sein Verhalten als „Lappalie“ und war sich seiner falschen Handlung nicht bewusst. Eine Bahnunterführung war nur etwa 50 Meter entfernt, die der Mann problemlos hätte nutzen können.

Ebenso wurde im Bahnhof Flensburg eine 50-jährige Reisende dabei erwischt, wie sie die Gleise überquerte. Sie war uneinsichtig und gab zu, dies häufig zu tun, um ihren Zug zu erreichen. Auch hier gab es eine Unterführung. Beide erhielten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei davor, die Bahnanlagen unbefugt zu betreten. Der Aufenthalt auf den Gleisen kann lebensgefährlich sein. Züge nähern sich oft lautlos. Außerdem kann das Verhalten einen Polizeieinsatz auslösen, wenn ein Lokführer eine Person entdeckt und eine Notbremsung einleiten muss. Dadurch können Reisende im Zug verletzt werden, und die Handlung zieht eine Strafanzeige nach sich.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Schleswig-Holstein insgesamt 32.794 Verkehrsunfälle. Davon waren 3.356 Unfälle mit Personenschaden, was 10,23% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 1.230 Fälle aus, was 3,75% aller Unfälle darstellt. 292 Unfälle wurden unter dem Einfluss berauschender Mittel verursacht, was 0,89% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 27.916, was 85,13% aller Unfälle entspricht. Innerorts ereigneten sich 2.829 Unfälle (8,63%), außerorts (ohne Autobahnen) 1.003 Unfälle (3,06%) und auf Autobahnen 400 Unfälle (1,22%). Insgesamt gab es 34 Getötete, 611 Schwerverletzte und 3.587 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 32.794
Unfälle mit Personenschaden 3.356
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 1.230
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 292
Übrige Sachschadensunfälle 27.916
Ortslage – innerorts 2.829
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 1.003
Ortslage – auf Autobahnen 400
Getötete 34
Schwerverletzte 611
Leichtverletzte 3.587

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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