Eine zivile Videostreife verfolgte einen BMW X7, der mit über 200 km/h überholte. Der Fahrer wurde gestoppt und Bußgeld sowie Fahrverbot drohen.
Flensburg: Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der Betonstraße

Bramstedtlund/Böxlund (ost)
Am Freitagmorgen (17.01.25), gegen 11.00 Uhr, fuhr eine zivile Videostreife des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Nord, Fachdienst Husum, auf der Grenzstraße (L192, Betonstraße) in Bramstedtlund. Während die Beamten mit etwa 100 km/h in Richtung Flensburg fuhren, wurde ein schwarzer BMW X7 überholt. Die Polizeibeamten schätzten die Geschwindigkeit des BMW beim Überholen auf über 200 km/h, beschleunigten das Videofahrzeug ebenfalls und führten im Verlauf der Fahrt mehrere Messungen durch, die alle eine gefahrene Geschwindigkeit von über 200 km/h bestätigten. Die geeichte Geschwindigkeitsanlage des zivilen Polizeifahrzeugs zeigte eine Geschwindigkeit von 228 km/h an, während der Abstand zum BMW weiter zunahm, was bedeutet, dass der BMW tatsächlich noch schneller fuhr. Auch beim Überholen eines anderen Fahrzeugs änderte der Fahrer seine Geschwindigkeit nicht. Aufgrund der hohen Motorleistung gelang es zunächst nicht, den BMW einzuholen und zum Anhalten zu bringen. Die Beamten entschieden sich schließlich, andere Verkehrsteilnehmer mit Blaulicht/Martinshorn zu warnen und hofften, dass der Fahrer dadurch dazu veranlasst würde, seine gefährliche Fahrweise zu beenden und anzuhalten. Plötzlich bremste der BMW jedoch stark ab, bog in Böxlund nach links ab und fuhr sofort nach rechts auf ein privates Grundstück. Die Streife folgte dem Fahrzeug mit Einsatzfahrt. Der Besitzer des Grundstücks wurde durch das Blaulicht des Einsatzfahrzeugs aufmerksam und kam aus dem Haus, um zu fragen, was los war. Der Mann kannte weder den BMW noch den Fahrer und war verwundert, warum sein Grundstück befahren wurde – das konnte auch bei der anschließenden Befragung des Fahrers nicht geklärt werden.
Nach Belehrung durch die Polizei machte der 63-jährige Fahrer keine Angaben zum Vorfall. Die Polizeibeamten trugen den Fall der Staatsanwaltschaft vor, die den Verdacht eines illegalen Autorennens sah und die Beschlagnahme des Führerscheins anordnete.
Schon allein aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit würde der Fahrer folgende Konsequenzen haben:
Bußgeld 1400.-EUR
3 Monate Fahrverbot 2 Punkte
Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein für 2023
Im Jahr 2023 gab es in Schleswig-Holstein insgesamt 32.794 Verkehrsunfälle. Davon waren 3.356 Unfälle mit Personenschaden, was 10,23% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden beliefen sich auf 1.230 Fälle, was 3,75% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 292 Fällen registriert, was 0,89% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 27.916 Fälle, was 85,13% aller Unfälle ausmacht. Innerhalb geschlossener Ortschaften gab es 2.829 Unfälle (8,63%), außerhalb von Ortschaften (ohne Autobahnen) 1.003 Unfälle (3,06%) und auf Autobahnen 400 Unfälle (1,22%). Insgesamt gab es 34 Getötete, 611 Schwerverletzte und 3.587 Leichtverletzte.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 32.794 |
| Unfälle mit Personenschaden | 3.356 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 1.230 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 292 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 27.916 |
| Ortslage – innerorts | 2.829 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 1.003 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 400 |
| Getötete | 34 |
| Schwerverletzte | 611 |
| Leichtverletzte | 3.587 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








