Ein Deutscher wurde an der Grenze verhaftet, da er per Haftbefehl gesucht wurde. Er muss nun ein Jahr im Gefängnis verbringen.
Flensburg: Verhaftung gewalttätigen Diebes nach Einreise aus Dänemark
Flensburg (ost)
Der Deutsche lebte mittlerweile in Dänemark und kam jetzt am ehemaligen Grenzübergang Kupfermühle an, um einzureisen. Seine Weiterfahrt wurde abrupt durch einen bestehenden Haftbefehl gestoppt.
Am gestrigen Morgen gegen 10.00 Uhr führten Beamte der Bundespolizei im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen an einer speziell eingerichteten Kontrollstelle am ehemaligen Grenzübergang Kupfermühle eine Kontrolle an einem dänischen PKW durch. Der Beifahrer konnte sich nur mit einer Bankkarte identifizieren. Bei der Überprüfung seiner Aussagen stellte sich heraus, dass der 41-jährige Mann von einer Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Er war bereits 2022 von einem Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls in Verbindung mit Hausfriedensbruch verurteilt worden und hatte es versäumt, seine Haftstrafe anzutreten. Nun wurde der in Dänemark lebende Mann verhaftet und in das Gefängnis eingeliefert, in dem er ein Jahr verbringen muss.
Gegen 13.30 Uhr kontrollierte eine Zivilstreife der Bundespolizei ein Fahrzeug mit Braunschweiger Kennzeichen auf der Autobahn A7, am ehemaligen Rastplatz Handewitter Forst. Der Fahrer konnte weder den Führerschein noch die Fahrzeugpapiere vorlegen. Die Bundespolizisten konnten herausfinden, dass das Kennzeichen am Fahrzeug gestohlen war und bereits bei einem Tankbetrug verwendet worden war. Außerdem besitzt der 20-jährige Fahrer keine Fahrerlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und der gesamte Sachverhalt wurde an die Landespolizei übergeben.
Der Mann erwartet nun Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz, das Pflichtversicherungsgesetz, Diebstahl, Kennzeichenmissbrauch sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Am späten Abend gegen 23.00 Uhr entdeckten Bundespolizisten dann in dem Fahrzeug eines litauischen Einreisenden aus Dänemark ein nicht zugelassenes Reizstoffsprühgerät (siehe Bild). Dieses lag griffbereit in der Fahrertür und wurde von den Beamten sichergestellt. Es wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet.
Quelle: Presseportal