Eine Verkehrsteilnehmerin touchierte ein fremdes Fahrzeug und hinterließ nur ihre Telefonnummer. Polizei sucht den Halter des beschädigten PKW.
Gesucht: Geschädigter nach Verkehrsunfallflucht
Lübeck (ost)
Am Montagnachmittag (09.09.2024) hat eine Autofahrerin in Lübeck Buntekuh mit ihrem PKW ein anderes Fahrzeug gestreift und beschädigt, während sie vorbeifuhr. Sie hinterließ lediglich einen Zettel mit ihrer Telefonnummer an dem beschädigten blauen VW und informierte zunächst nicht die Polizei. Da kein Kennzeichen notiert wurde, suchen die Beamten der Polizeistation Buntekuh nun den Besitzer des blauen VW. Gegen die Verursacherin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Fahrerflucht eingeleitet.
Der Unfall ereignete sich am Montagnachmittag zwischen 15:00 Uhr und 15:25 Uhr im Pinassenweg. Nach den vorliegenden Informationen fuhr die 25-jährige Frau aus dem Kreis Stormarn mit ihrem weißen VW Polo den Pinassenweg in Richtung der Moislinger Allee. Vor dem Einmündungsbereich berührte sie einen am rechten Fahrbahnrand geparkten blauen VW und beschädigte dessen Außenspiegel.
Nachdem die 25-Jährige nur ihre Kontaktdaten an der Windschutzscheibe hinterlassen hatte, fuhr sie vom Unfallort weg, ohne das Modell und Kennzeichen des beschädigten Autos zu notieren oder die Polizei zu informieren. Als sie zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, stellte sie fest, dass der beschädigte blaue VW nicht mehr da war und sie auch keinen Anruf von einem Geschädigten erhalten hatte. Erst dann nahm sie Kontakt mit der Polizei auf.
Aufgrund ihres Verhaltens leitete die Polizei Ermittlungen wegen des Verdachts der Fahrerflucht gegen die junge Frau ein. Die Beamten der Polizeistation Buntekuh suchen den Besitzer des blauen VW, um den Schaden zu regulieren. Neben dem beschädigten linken Außenspiegel könnten am Fahrzeug auch weitere Schäden an der linken Seite vorhanden sein. Hinweise nimmt die Polizei in Lübeck Buntekuh unter der Telefonnummer 0451-131 7200 entgegen.
So sollten Sie sich verhalten:
Wartepflicht:
Wenn der Geschädigte bei einem Verkehrsunfall nicht vor Ort ist, muss der Verursacher des Schadens angemessen lange an der Unfallstelle warten. Die Wartezeit hängt von der jeweiligen Situation sowie anderen Umständen (Ort, Zeit, Wetter usw.) ab.
Benachrichtigungspflicht:
Wenn der Geschädigte innerhalb der Wartezeit nicht auftaucht, ist es erforderlich, die Polizei sofort über den Unfall zu informieren und einen Zettel mit allen relevanten Daten zu hinterlassen.
Es reicht nicht aus, nur einen Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs zu hinterlassen.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein für 2022
Im Jahr 2022 gab es in Schleswig-Holstein insgesamt 82.697 Verkehrsunfälle. Davon waren 11.651 Unfälle mit Personenschaden, was 14,09% aller Unfälle entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 2,12% der Gesamtanzahl aus, was 1.753 Unfällen entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel waren mit 382 Fällen, also 0,46%, vergleichsweise selten. Die meisten Unfälle, nämlich 83,33%, waren Übrige Sachschadensunfälle, insgesamt 68.911. Innerorts ereigneten sich 55.688 Unfälle (67,34%), außerorts (ohne Autobahnen) 23.501 (28,42%) und auf Autobahnen 3.508 (4,24%). Bei den Verkehrsunfällen kamen 102 Personen ums Leben, 1.947 wurden schwer verletzt und 12.627 erlitten leichte Verletzungen.
2022 | |
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Verkehrsunfälle insgesamt | 82.697 |
Unfälle mit Personenschaden | 11.651 |
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 1.753 |
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 382 |
Übrige Sachschadensunfälle | 68.911 |
Ortslage – innerorts | 55.688 |
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 23.501 |
Ortslage – auf Autobahnen | 3.508 |
Getötete | 102 |
Schwerverletzte | 1.947 |
Leichtverletzte | 12.627 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)