Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein polnisches Gespann beanstandet. Trotz Verbot setzte der Fahrer die Fahrt fort und musste letztendlich um- und abladen.
Gudow: Aus Fehlern nichts gelernt

Ratzeburg (ost)
17.11.2025 | Kreis Herzogtum Lauenburg | 14.11.2025 – Gudow
Während einer Verkehrskontrolle am 14.11.2025 auf der A24, auf dem Rastplatz Gudow in Richtung Berlin, wurden die Polizeibeamten des Autobahnreviers Ratzeburg auf ein polnisches Fahrzeug aufmerksam und überprüften es genauer.
Der 49-jährige Pole übergab den Beamten fröhlich einen Nachweis über eine kürzlich erfolgte Kontrolle auf der A7, in der Hoffnung, dass er der erneuten Kontrolle schneller entkommen könnte.
Jedoch ergab der vorgelegte Kontrollnachweis, dass die zulässige Achslast und das zulässige Gesamtgewicht seines Zugfahrzeugs und Anhängers beanstandet wurden. Er wurde aufgefordert, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 410 Euro zu zahlen. Außerdem wurde ihm ausdrücklich die Weiterfahrt mit seinem aktuellen Gespann untersagt.
Trotz des Verbots ignorierte der Fahrer dies und setzte seine Fahrt mit der gleichen Ladung in Richtung Berlin bis zur Kontrollstelle in Gudow fort.
Jetzt musste der 49-Jährige jedoch unter den Augen der Beamten umladen. Darüber hinaus wurde die Geldbuße als Sicherheitsleistung auf 600 Euro erhöht.
Quelle: Presseportal








