Die Bundespolizeiinspektion Kiel zieht eine positive Bilanz des ersten Wochenendes der Kieler Woche. Trotz erhöhtem Reiseaufkommen blieb die Anzahl der Feststellungen im Vergleich zum Vorjahr gering.
Hamburg: Bundespolizei Kiel – Kieler Woche Bilanz

Kiel (ost)
Die Polizei in Kiel zieht eine positive Bilanz für das erste Wochenende der Kieler Woche in ihrem Zuständigkeitsbereich. Trotz einiger Vorfälle blieb die Anzahl der Feststellungen im Vergleich zum Vorjahr relativ niedrig.
Während der Schwerpunktzeiten setzte die verstärkte Bundespolizei in Kiel über 100 Beamtinnen und Beamte sowie Diensthunde am Hauptbahnhof ein, um einen reibungslosen Verkehr für die Bahnreisenden sicherzustellen.
Das Wochenende war geprägt von einem erhöhten Reiseaufkommen, das jedoch gut gelenkt werden konnte. Aufgrund des Andrangs mussten am Holstenbummel um 22:30 Uhr kurzzeitig zwei Bahnsteige gesperrt werden, da die Kapazitäten erschöpft waren. Die Züge Richtung Hamburg waren zu Spitzenzeiten zu 200% ausgelastet, aber die Lenkung der Reisenden verlief trotzdem relativ reibungslos.
Insgesamt wurden von der Bundespolizei an diesem Wochenende 21 Strafanzeigen (2024: 14) aufgenommen, darunter 2 wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, 4 wegen Verstoß gegen das Waffengesetz/Sprengstoffgesetz und erfreulicherweise nur 2 wegen Körperverletzung. 355 Personen wurden präventiv angesprochen (2024: 184) und auf ihr Verhalten hingewiesen (sogenannte Gefährderansprachen).
Während des von der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erlassenen Verbots zur Mitführung gefährlicher Gegenstände während der Kieler Woche wurden am ersten Wochenende 365 Personen kontrolliert (2024: 495). Dabei wurden insgesamt 17 Personen festgestellt, die gegen das Verbot verstoßen hatten. Es wurden hauptsächlich verschiedene Arten von Messern (Spring-, Cutter- und Einhandmesser), Reizstoffsprühgeräte und sogar ein verbotener Schlagring, der im Schritt versteckt war, entdeckt. Neben der Sicherstellung der Gegenstände wurde den Personen ein Zwangsgeld bei wiederholtem Verstoß angedroht und je nach Fall entsprechende Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet.
Quelle: Presseportal