Fahrzeug hatte gültigen Haftpflichtversicherungsschutz.
Handewitt: Kein Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz

Handewitt (ost)
Entgegen der ursprünglichen Nachricht hat es keinen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegeben, das Fahrzeug war ordnungsgemäß versichert.
Quelle: Presseportal








