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Handewitt: Kein Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz

Fahrzeug hatte gültigen Haftpflichtversicherungsschutz.

Foto: unsplash

Handewitt (ost)

Entgegen der ursprünglichen Nachricht hat es keinen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegeben, das Fahrzeug war ordnungsgemäß versichert.

Quelle: Presseportal

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