RKiSH warnt vor geplanter Kostendeckelung im Rettungsdienst – Geplante Finanzierungsbegrenzung gefährdet die flächendeckende Sicherstellung.
Heide: Notfallversorgung in Gefahr

Heide (ost)
Die Zusammenarbeit im Rettungsdienst in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH betrachtet die derzeitigen Reformvorhaben auf Bundesebene mit großer Besorgnis. Sowohl die geplante Reform der Notfallversorgung als auch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehen vor, die Regelungen des § 71 SGB V zukünftig auf den Rettungsdienst anzuwenden. Während die Notfallreform auf eine verbesserte Vernetzung, Digitalisierung und Steuerung der Versorgung abzielt, hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zum Ziel, die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen. Aus Sicht der kommunalen Träger werden damit umfangreiche Reform- und Ausbauanforderungen direkt mit einer gesetzlichen Ausgabenbegrenzung verknüpft.
Nach den aktuellen Plänen soll die vorgesehene Grundlohnsummenbindung des § 71 SGB V künftig nicht nur den finanziellen Rahmen für die Umsetzung der Notfallreform setzen, sondern auch bei der Anwendung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes in der Finanzierung des Rettungsdienstes. Notwendige Investitionen in zusätzliche Kapazitäten, digitale Infrastruktur, Leitstellenstrukturen und neue Versorgungsangebote könnten somit nicht mehr angemessen refinanziert werden.
Aus Sicht der kommunalen Träger entsteht dadurch ein unlösbarer Zielkonflikt. Während Bund und Länder neue Anforderungen an die Notfallversorgung stellen, würden die damit verbundenen Kostensteigerungen gleichzeitig einer gesetzlichen Begrenzung unterliegen. Dies würde die sogenannte Grundlohnsummenbindung faktisch zur Obergrenze für Kostenentwicklungen im Rettungsdienst, im Krankentransport und in den Leitstellen machen. Darüber hinaus ist für die Jahre 2027 bis 2029 durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein weiterer Abschlag von einem Prozent vorgesehen.
“Der Rettungsdienst ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und kein frei steuerbares Versorgungssystem. Unsere Kosten ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben, tariflichen Verpflichtungen und dem tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung. Wenn die Refinanzierung künftig künstlich begrenzt wird, entsteht zwangsläufig eine dauerhafte Unterdeckung. Das gefährdet die Leistungsfähigkeit des gesamten Systems”, erklärt RKiSH-Geschäftsführer Sönke Lase.
Die RKiSH weist darauf hin, dass der Rettungsdienst ein dauerhaft vorzuhaltendes Hochverfügbarkeitssystem ist. Personal, Rettungsmittel, Leitstellen sowie technische und digitale Infrastruktur müssen jederzeit bedarfsgerecht verfügbar sein – unabhängig von der konkreten Einsatzanzahl. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein mit ländlichen Regionen, Inseln und Halligen kann Versorgungssicherheit nicht allein unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten bewertet werden, sondern nur durch entsprechende Vorhaltungen gewährleistet werden.
Nach der Rettungsdienststatistik des Landes Schleswig-Holstein beliefen sich die Gesamtkosten des Rettungsdienstes im Jahr 2023 auf rund 367 Millionen Euro. Landesweit standen 259 Rettungswagen, 106 Krankentransportwagen sowie 49 Notarzteinsatzfahrzeuge an 138 Rettungs- und Notarztwachen bereit.
Die Kostensteigerungen im Rettungsdienst sind nicht Ausdruck mangelnder Wirtschaftlichkeit, sondern nach Auffassung der RKiSH vor allem Folge gesetzlicher, tariflicher und struktureller Entwicklungen. Rund 80 Prozent der Kosten entfallen auf tarifgebundene Personalkosten.
Daneben führen höhere Anforderungen an Qualifikation, Fortbildung, Digitalisierung, Dokumentation, Cybersicherheit sowie die technische Ausstattung von Rettungsmitteln und Leitstellen zu deutlich höheren Aufwendungen und steigern die Kosten über das normale Maß. Gleichzeitig übernimmt der Rettungsdienst zunehmend Aufgaben, die durch Veränderungen der Krankenhauslandschaft und den Rückzug anderer ambulanter Versorgungsangebote entstehen.
Die demografische Entwicklung, die zunehmende Inanspruchnahme des Rettungsdienstes sowie Veränderungen der Krankenhauslandschaft machen zusätzliche Fahrzeugvorhaltungen erforderlich. Neue Rettungswachen, mehr verfügbare Rettungsfahrzeuge und erweiterte Leitstellenkapazitäten dienen der Sicherstellung gesetzlicher Hilfsfristen und einer flächendeckenden Versorgung.
Darüber hinaus erwarten Bund und Länder zu Recht eine grundlegende Modernisierung der Notfallversorgung. Der Aufbau telemedizinischer Strukturen, digitale Einsatz- und Dokumentationssysteme, sektorenübergreifende Versorgungsplattformen sowie moderne Leitstellen erfordern erhebliche Investitionen und Betriebskosten. Werden diese Aufwendungen nicht refinanziert, drohen politisch gewollte Reformen an ihrer Finanzierung zu scheitern.
“Die geplante Regelung verkennt die tatsächliche Kostenstruktur des Rettungsdienstes”, betont Jan Osnabrügge, stellvertretender Geschäftsführer und Fachbereichsleiter Recht und Tarif der RKiSH. “Die notwendigen Vorhaltungen sind gesetzlich vorgegeben. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Qualität, Digitalisierung und Versorgungssicherheit kontinuierlich. Eine Finanzierung nach gedeckelten Pauschalen wird diesen Rahmenbedingungen nicht gerecht. Somit bleibt: Wer die Leistung bestellt, muss sie auch bezahlen!”
Die RKiSH sieht zudem einen grundlegenden Konflikt zwischen dem landesrechtlich geregelten Sicherstellungsauftrag der Kreise und kreisfreien Städte und den geplanten bundesrechtlichen Finanzierungsregelungen. Die Kommunen bleiben verpflichtet, eine flächendeckende Notfallversorgung sicherzustellen – auch dann, wenn tatsächliche Kostensteigerungen künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden.
Aus Sicht der RKiSH berührt dies zugleich das verfassungsrechtlich verankerte Konnexitätsprinzip. Zusätzliche Aufgaben, höhere Qualitätsstandards oder neue Vorhaltepflichten müssen dauerhaft finanziell abgesichert werden. Andernfalls drohen strukturelle Defizite in kommunalen Haushalten und ein Investitionsstau bei dringend notwendigen Zukunftsprojekten.
Völlig unberücksichtigt bleiben zudem die Herausforderungen der kommenden Jahre. Eine resiliente und auch in Sondersituationen leistungsfähige außerklinische Notfallversorgung ist vor dem Hintergrund erwarteter Einsatzsteigerungen von bis zu 50 Prozent bis zum Jahr 2040 kaum mit zusätzlichen Finanzierungsbegrenzungen vereinbar.
Die RKiSH fordert daher Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Erforderlich sind insbesondere eine auskömmliche Finanzierung der Vorhalte- und Investitionskosten, die verlässliche Refinanzierung tariflicher Entwicklungen sowie Regelungen, die den besonderen Vorhaltecharakter des Rettungsdienstes angemessen berücksichtigen.
“Politik und Gesellschaft erwarten zu Recht einen Rettungsdienst, der digitaler, vernetzter, resilienter und leistungsfähiger wird. Diese Ziele teilen wir ausdrücklich. Sie werden aber nur erreichbar sein, wenn die Finanzierung mit den tatsächlichen Anforderungen Schritt hält. Wer Versorgungssicherheit erwartet, muss auch die Voraussetzungen dafür dauerhaft finanzieren”, so Lase abschließend.
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Quelle: Presseportal








