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Heide: Notfallversorgung Reform, Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht!

Die RKiSH fordert dringende Reformen zur Sicherstellung der Notfallversorgung, kritisiert aber den ungewöhnlichen Beteiligungsweg der kommunalen Aufgabenträger.

Foto: unsplash

Heide (ost)

Erklärung der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH zum Entwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung vom 02.10.2024 (Drucksache 20/13166) und insbesondere zum Änderungsantrag 1 der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Ausschussdrucksache 20(14)231.1 vom 01.11.2024.

Heide – Die Notwendigkeit für Reformen zur Gewährleistung einer zuverlässigen Notfallversorgung von Personen in medizinischen Notfällen ist allgemein bekannt und wird auch von der RKiSH weiterhin als dringend erforderlich angesehen.

Leider werden die erforderlichen Reformbemühungen durch den mindestens sehr ungewöhnlichen (Nicht)-Beteiligungsweg der kommunalen Aufgabenträger im aktuellen Gesetzgebungsverfahren erneut erheblich erschwert. Die Kreise und kreisfreien Städte sind derzeit für die Sicherstellung des Rettungsdienstes vor Ort zuständig und verantwortlich. Die im Änderungsantrag 1 der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Ausschussdrucksache 20(14)231.1) eingeführten Formulierungen gefährden jedoch den bisher extrem weitreichenden Sicherstellungsumfang, der durch die Landesrettungsdienstgesetze vorgegeben ist.

Die RKiSH weist darauf hin, dass durch den ersatzlosen Wegfall der Formulierung des aktuellen § 133 Abs.1 Satz 3 SGB V offensichtlich die flächendeckende rettungsdienstliche Versorgung in Deutschland für den Bund keine Rolle mehr spielt. Wenn im weiteren Verlauf des Änderungsantrags (§ 133 Abs. 3 Nr. 3) Investitionskosten und Kosten der Reservevorhaltungen bei der Entgeltkalkulation der Träger völlig unberücksichtigt bleiben müssen, wird die Aufnahme des Rettungsdienstes im SBG V für die Sicherstellung eines leistungsfähigen Rettungsdienstes in Deutschland nur noch als negative Zeitenwende bezeichnet werden.

Die RKiSH stellt fest, dass die in den kommenden Jahren weiterhin zu erwartenden Einsatzsteigerungen im Bereich des Rettungsdienstes jedenfalls nicht durch die Vorschläge zur Finanzierung gemäß dem Änderungsantrag 1 der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bewältigt werden können, da dieser Änderungsantrag erhebliche Verschlechterungen der Refinanzierung der Vorhaltungen des Rettungsdienstes für die kommunalen Aufgabenträger zur Folge hat.

Die RKiSH stellt die Frage, wie ein derart gewünschter Rumpfrettungsdienst dann auch noch in der Lage sein wird, auf die aktuellen Krisen- und Lageveränderungen in Europa zukünftig leistungsfähig zu reagieren.

Die RKiSH ist der Meinung, dass Reformen notwendig und längst überfällig sind, um Verbesserungen für die Patienten, Vereinfachungen in der Durchführung und vor allem eine effiziente Kosten-Nutzensituation zu erreichen. Viele Fachgesellschaften, Verbände, Hilfsorganisationen und Rettungsdienste haben bereits gute Vorschläge gemacht und veröffentlicht. In der vorliegenden Version können und wollen wir mit dem Fokus auf die Patienten und beteiligten Unternehmen den Gesetzentwurf jedoch nicht unterstützen.

Quelle: Presseportal

nf24