Die Landespolizei Schleswig-Holstein ist an Himmelfahrt im gesamten Landesgebiet präsent, um für einen friedlichen Feiertag zu sorgen.
Himmelfahrt: Landespolizei Schleswig-Holstein im Einsatz

Kiel (ost)
Am Donnerstag ist Himmelfahrt, auch bekannt als „Vatertag“. Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, oft ohne Kinder, feiern diesen Tag mit Ausflügen und Veranstaltungen an öffentlichen Orten. Die Landespolizei Schleswig-Holstein ist wie in den Vorjahren darauf vorbereitet und wird an Himmelfahrt im gesamten Land mit verstärkten Kräften im Einsatz sein.
Die Feierlichkeiten an Himmelfahrt zeichnen sich regelmäßig durch Musik in Verbindung mit dem Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Substanzen aus. Die meisten dieser Feiern bewegten sich in den letzten Jahren in einem fröhlichen, aber in der Regel von Vernunft und Rücksicht geprägten Rahmen. Der erhöhte Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Substanzen kann jedoch zu Konflikten zwischen Gruppen, Sachbeschädigungen oder Gefahrensituationen führen.
Als Landespolizei Schleswig-Holstein werden wir immer für alle notwendigen Anfragen zur Verfügung stehen und die Einsätze mit dem nötigen Maß an Abwägung durchführen. Wo immer möglich, wird das Eingreifen der Polizistinnen und Polizisten kommunikativ ausgerichtet sein. Straftaten jeglicher Art, wie beispielsweise Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Diebstähle, werden jedoch konsequent verfolgt.
Daher wird die Landespolizei Schleswig-Holstein mit verstärkter Präsenz in den Polizeidirektionen vertreten sein und jederzeit angemessen auf Einsatzanlässe reagieren. Bei der polizeilichen Arbeit stehen bekannte Schwerpunkte im Fokus. Sollten sich im Laufe des Tages weitere Schwerpunkte ergeben, werden wir flexibel reagieren.
Die Einsatzschwerpunkte dürften sich erfahrungsgemäß auf bestimmte Bereiche konzentrieren.
Diese Auflistung ist nicht abschließend und stellt nur eine Auswahl dar. Genauere Angaben zu weiteren örtlichen Schwerpunkten können die Pressestellen der jeweiligen Polizeidirektionen machen.
Seit Ende 2024 wurden die Vorschriften für das Mitführen von Waffen und Messern jeglicher Art erheblich verschärft. Verbote gelten grundsätzlich für den Fern- und Nahverkehr sowie für öffentliche Veranstaltungen. Auch wenn Treffen beispielsweise in öffentlichen Parks oder an Badestellen keine öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des Waffengesetzes darstellen, haben Waffen und Messer dort nichts verloren. In Kiel wurden im April zudem drei Waffenverbotszonen (https://www.kiel.de/de/gesundheit_soziales/ordnung_sicherheit/waffenverbot.php) eingerichtet.
Als Landespolizei Schleswig-Holstein appellieren wir an alle Feiernden, keine Messer und Waffen mitzuführen und berauschende Substanzen nur in Maßen zu konsumieren sowie für die An- und Abreise öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Quelle: Presseportal








