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Illegaler Feuerwerkskörperbesitz in Meldorf

Ein Mann zündete eine Kugelbombe am Bahnhof, weitere Feuerwerkskörper ohne Erlaubnis gefunden.

Die sichergestellten Feuerwerkskörper
Foto: Presseportal.de

Meldorf (ost)

Am Samstagabend sahen Polizeibeamte einen Mann dabei, wie er am Bahnhof Meldorf eine Kugelbombe zündete. Später fanden die Beamten bei dem Mann eine große Menge Feuerwerkskörper, für die er keine Genehmigung hatte.

Um 17:50 Uhr waren Beamte der Polizeistation Meldorf am Bahnhof in Meldorf. Dort sahen sie einen Mann, der Feuerwerkskörper anzündete. Aufgrund der Art des Feuerwerkskörpers vermuteten die Polizisten, dass es sich um eine sogenannte Kugelbombe handeln könnte.

Kugelbomben werden gemäß dem Sprengstoffgesetz der Kategorie F4 (Großfeuerwerk) zugeordnet. Sie dürfen nur von Personen mit entsprechender Fachkunde und behördlicher Erlaubnis verwendet werden. Der Erwerb und Einsatz durch Privatpersonen ist verboten.

Bei der Überprüfung des 24-jährigen Meldorfers fanden die Polizeibeamten verschiedene weitere Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4, für die er keine behördliche Erlaubnis hatte.

Ein Bereitschaftsrichter ordnete daraufhin die Durchsuchung der Wohnung des 24-Jährigen an. Auch dort fanden die Polizeibeamten mehrere Kartons mit Feuerwerkskörpern, darunter auch der Kategorien F3 und F4. Die eingesetzten Polizeikräfte stellten alle Feuerwerkskörper sicher.

Der Beschuldigte muss nun mit einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz rechnen. Er wurde nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung freigelassen.

Björn Gustke

Quelle: Presseportal

nf24