Ein 17-jähriger Deutscher leistete erheblichen Widerstand bei einer Kontrolle im Kieler Hauptbahnhof. Er führte eine unerlaubte SRS-Waffe mit sich, was zu seiner Festnahme führte.
Kiel: 17-jähriger leistet Widerstand und führt Waffe mit

Kiel (ost)
Am Samstag haben Bundespolizisten einen Mann am Kieler Hauptbahnhof kontrolliert. Während der Kontrolle ist er plötzlich geflohen und hat bei seiner Festnahme erheblichen Widerstand geleistet. Der Grund dafür war wahrscheinlich eine unerlaubt geführte Waffe.
Am 24.01.2026 um 18:45 Uhr haben zivile Bundespolizisten einen 17-jährigen Deutschen am Kieler Hauptbahnhof kontrolliert. Sie haben sich als Polizeibeamte zu erkennen gegeben und den Grund für die Kontrolle erklärt. Als sie nach einem Ausweisdokument gefragt haben, hat sich der junge Mann plötzlich der Kontrolle entzogen und ist in Richtung Ausgang Kaisertreppe geflohen. Dabei hat er versucht, die letzten Treppenstufen mit einem Sprung zu nehmen, ist jedoch gegen die noch geschlossene Automatiktür geprallt, wodurch die Beamten ihn schnell festnehmen konnten. Bei der Festnahme hat er erheblichen Widerstand geleistet und musste zwangsweise zu Boden gebracht und gefesselt werden. Dabei haben die Beamten eine Schleife auf dem Bahnhofsboden bemerkt. Bei der Durchsuchung haben sie dann auch den Grund für die Flucht gefunden. In seinem Hosenbein wurde eine SRS-Waffe mit eingeführtem Magazin und weitere Munition in der Jackentasche gefunden. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die Platzpatronen, Reizstoffe oder pyrotechnische Munition verschießen können. Sie müssen das PTB-Zulassungszeichen tragen. Der Erwerb und Besitz sind ab 18 Jahren erlaubnisfrei. Sie sehen „scharfen“ Waffen sehr ähnlich. Das Führen in der Öffentlichkeit erfordert einen kleinen Waffenschein, den der 17-jährige nicht hatte. Der Mann wurde zur Bundespolizeiwache gebracht und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen einem Familienangehörigen übergeben.
Er wird nun wegen unerlaubten Besitzes und Führens der Waffe und Munition sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte unter Mitführen einer Waffe angeklagt.
Quelle: Presseportal








