Am Dienstag kam es zu einem Diebstahl von Postsendungen im Briefzentrum Schönberg. Polizei nahm den Täter fest und leitete ein beschleunigtes Verfahren ein.
Kiel: 260327.1 Festnahme nach Paketdiebstahl

Kiel/Schönberg (ost)
260327.1 Schönberg/Kiel – Festnahme nach Diebstahl von Paketen Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion Kiel
Am Dienstag (24.03.26) ereignete sich im Briefzentrum Schönberg ein Diebstahl mehrerer Postsendungen. Polizeieinsatzkräfte nahmen unmittelbar nach der Tat eine Person vorläufig fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel wurde ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet. Ein Richter des Amtsgerichts Kiel verurteilte den Täter zu einer Bewährungsstrafe.
Am Dienstagabend gegen 19:05 Uhr informierte ein Mitarbeiter des Briefzentrums Schönberg die Einsatzleitstelle, dass er ein Fahrzeug verfolge, in dem sich angeblich verschiedene zuvor gestohlene Postsendungen befanden. Der Anrufer hatte die Tat beobachtet und verfolgte nun den Verdächtigen.
Die Polizeistation Preetz stoppte in Kiel am beschriebenen Fahrzeug, in dem sich neben dem 27-jährigen albanischen Fahrer auch eine Deutsche und deren Kind befanden. Die polizeilichen Untersuchungen vor Ort ergaben, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis besaß und zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Im Kofferraum befanden sich verschiedene Pakete, die vermutlich aus dem Briefzentrum gestohlen worden waren.
Daraufhin wurde der Mann, der sich auch mit einem gefälschten Führerschein auswies, vorläufig festgenommen.
Bei einer anschließenden Durchsuchung der Wohnung der Beifahrerin fanden die Polizeibeamten weitere Paketsendungen, bei denen es sich um Diebesgut handeln dürfte.
Die Staatsanwaltschaft Kiel stellte noch am 25.03.2026 einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls für die Hauptverhandlung und die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Kiel gegen den Verdächtigen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und weiterer Straftaten. Am selben Tag wurde der Angeklagte zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die zuständige Polizeistation Preetz führt gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Kiel die weiteren Ermittlungen gegen die Beifahrerin wegen des gewerbsmäßigen Diebstahls fort.
Michael Bimler / Staatsanwaltschaft Kiel Babette Weiß / Polizeidirektion Kiel
Quelle: Presseportal








