Die Bundespolizei in Kiel zieht positive Bilanz nach dem ersten Kieler-Woche-Wochenende. Trotz einiger Verstöße gegen das Mitführungsverbot von gefährlichen Gegenständen verlief alles weitgehend friedlich.
Kiel: Erstes KiWo-Wochenende aus Sicht der Bundespolizei

Kiel (ost)
Die Bundespolizeiinspektion Kiel zieht eine Bilanz über ein hauptsächlich friedliches erstes Kieler-Woche-Wochenende in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dennoch mussten die Einsatzkräfte leider auch verschiedene Verstöße gegen die zu Spitzenzeiten erlassene Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände feststellen.
Entschlossen gegen Störer und Straftäter, besonnen und bürgerfreundlich gegenüber den friedlich feiernden KiWo-Besuchern – so lautete auch in diesem Jahr das Motto der Bundespolizei. Um dies sicherzustellen, setzte die verstärkte Bundespolizeiinspektion Kiel zu Spitzenzeiten weit über 100 Beamtinnen und Beamte sowie Diensthunde ein.
Der Soundcheck am Freitag und vor allem die Eröffnung am Samstag (Holstenbummel) waren geprägt von einem zwar erhöhten, aber gut zu bewältigenden Reiseaufkommen. Es kam weder auf den Bahnsteigen noch in den Zügen zu Überfüllungen bei der An- und Abreise.
Insgesamt wurden durch die Bundespolizei an diesem ersten Wochenende -14- Strafanzeigen (2023: -41-) aufgenommen, darunter -2- wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, -2- wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und nur -1- wegen Körperverletzung. Es wurden jedoch auch -5- Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. -184- Personen wurden aufgrund ihres Verhaltens „ermahnt“ (sogenannte Gefährderansprachen).
Während der Gültigkeitsdauer der Allgemeinverfügung wurden -495- Personen kontrolliert (2023: -131-). Insgesamt wurden 13 Personen festgestellt, die gegen das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände verstoßen haben. Hauptsächlich wurden Messer verschiedener Art (Spring-, Einhandmesser) und Reizstoffsprühgeräte festgestellt. Neben der Sicherstellung der Gegenstände wurde allen Personen bei wiederholtem Verstoß ein Zwangsgeld angedroht.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch am Freitag, 28.06.24 und Samstag, 29.06.2024 jeweils von 16:00 Uhr bis 06:00 Uhr die Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände gilt. Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Hauptbahnhof Kiel einschließlich der hinauslaufenden Bahnsteige, Treppenanlagen, Ausgänge Sophienblatt und Kaistraße, Überdachung Ausgang Raiffeisenstraße ohne das Erlebniszentrum CAP sowie die Straßenüberführung über das Sophienblatt zum Sophienhof. Das Mitführverbot gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich und im Gültigkeitszeitraum aufhalten bzw. diesen betreten.
Quelle: Presseportal








