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Kiel, Lübeck, Eutin, Stockelsdorf, Ahrensbök, Bad Schwartau, Grömitz, Geesthacht, Ratzeburg, Mölln, Trittau: Schwerpunktprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat 7 Beschäftigte ohne Aufenthaltstitel bei 29 Kontrollen entdeckt, darunter 4 in Trittau und 3 in anderen Städten.

Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im Friseur- und Kosmetikgewerbe: Beschäftigte der FKS des Hauptzollamts Kiel auf dem Weg zu einer Kontrolle. Das Foto kann im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden. Quelle: Hauptzollamt Kiel.
Foto: Presseportal.de

Kiel,Lübeck, Eutin, Stockelsdorf, Ahrensbök, Bad Schwartau, Grömitz, Geesthacht, Ratzeburg, Mölln, Trittau (ost)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel hat am Samstag, 26. September 2026, mit 29 Zöllnerinnen und Zöllnern insgesamt 7 Nagelstudios und 12 Barbershops in Lübeck, Eutin, Stockelsdorf, Ahrensbök, Bad Schwartau, Grömitz, Geesthacht, Ratzeburg, Mölln und Trittau kontrolliert.

Dabei trafen die Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt 7 Personen bei der Arbeit an, die sich ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhielten: 4 von ihnen arbeiteten in einem Nagelstudio in Trittau. Die weiteren 3 Personen traf der Zoll bei Kontrollen von Nagelstudios und Barbershops in Ratzeburg, Geesthacht und Stockelsdorf an.

Gegen die 7 Beschäftigten wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Auch gegen die jeweiligen Arbeitgeber ermittelt der Zoll wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und damit im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung.

“Einige Beschäftigte konnten oder wollten sich gar nicht ausweisen, andere legten zwar echte Ausweisdokumente vor, die aber zu anderen Personen gehören. Zur zweifelsfreien Feststellung ihrer Identität brachten wir sie zur Polizei, wo sie mittels Fast-ID überprüft und anschließend dem Kriminaldauerdienst übergeben wurden”, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

In einem Barbershop stellten die Einsatzkräfte zudem einen Arbeitnehmer fest, für den keine Anmeldung zur Sozialversicherung vorlag. Gegen den Arbeitgeber wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet.

Darüber hinaus stellten die Zöllnerinnen und Zöllner 8 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht fest.

In 3 weiteren Fällen fehlten die vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.

Punkt 10:30 Uhr fiel am Samstag bundesweit der Startschuss: Die Kontrollen des Hauptzollamts Kiel waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe. Rund 2.200 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren hierbei im Einsatz.

Im Mittelpunkt standen insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch.

Unterstützt wurde die FKS des Hauptzollamts Kiel bei den Kontrollen von 2 Beschäftigten des Finanzamts Ratzeburg.

“Sieben Personen ohne Aufenthaltstitel, eine fehlende Anmeldung zur Sozialversicherung, Verstöße bei Sofortmeldungen und Arbeitszeitaufzeichnungen – das ist eine deutliche erste Bilanz. Ob sich darüber hinaus weitere Verstöße, beispielsweise gegen den Mindestlohn, ergeben, werden die jetzt folgenden Geschäftsunterlagenprüfungen zeigen. Die Ermittlungen dauern an”, so Oder weiter.

Seit dem 1. Januar 2026 gehören das Friseur- und Kosmetikgewerbe zu den Branchen, für die besondere Pflichten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gelten. Dazu zählen unter anderem die Ausweismitführungs- und die Sofortmeldepflicht.

Zusatzinformationen

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung prüft nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung beschäftigt werden. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Bei Prüfungen im Friseurgewerbe stellt die FKS unter anderem Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften und Mindestlohnverstöße fest. Auch Fälle von Scheinselbstständigkeit – beispielsweise im Zusammenhang mit sogenannter “Stuhlmiete” – spielen eine Rolle. Im Kosmetikgewerbe stehen insbesondere auch Nagelstudios im Fokus der Prüftätigkeit. Dort werden immer wieder Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen festgestellt.

Quelle: Presseportal

nf24