Ein Polizeibeamter wird nach einem Angriff in Lübeck für eine Kur- und Betreuungsmaßnahme unterstützt. Der Hilfs- und Unterstützungsfonds leistet finanzielle Hilfe für verletzte Polizeibeamte und deren Familien.
Kiel: Polizeibeamter erhält Zuwendung

Eutin (ost)
Kiel. Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds Andreas Breitner, Minister a.D., wird am Freitag, 18. Oktober 2024 um 13.00 Uhr in der Polizeidirektion AFB Eutin, Hubertushöhe, einem Polizeibeamten eine Zuwendung für eine Kur- und Betreuungsmaßnahme übergeben. Der jetzt 37-jährige Beamte Tobias B. war am 11. August 2021 gemeinsam mit einem Kollegen zu einem Einsatz in eine Lübecker Einrichtung für Suchtkranke entsandt. Von dort hatte sich eine Pflegerin und die Besatzung der Berufsfeuerwehr per Notruf an die Polizei gewandt, weil es erhebliche Schwierigkeiten mit einem Patienten gab, der eine andere Person angegriffen hatte und stark alkoholisiert war. Er sollte – gegen seinen Willen – in eine Klinik zur dortigen Notaufnahme verlegt werden und leistete massiven Widerstand. Dabei kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf dem damaligen Polizeikommissar das Schultergelenk auskugelte. In der Klinik, in die er sich zur weiteren Behandlung begeben musste, wurde tatsächlich eine Schulterluxation am rechten Schultergelenk diagnostiziert. Es folgte später eine mehrstündige Operation mit stationärem Aufenthalt. Der Familienvater war über zwei Monate komplett dienstunfähig. Nebenbei bemerkt: Strafrechtliche als auch zivilrechtliche Schritte sind trotz der erheblichen Zeit, die zwischenzeitlich verstrichen ist, nicht abgeschlossen. Tobias B. erhält für sich und seine Familie einen einwöchigen Kur- und Betreuungsaufenthalt in der Lüneburger Heide, die er bereits in der Folgewoche antritt. Der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung, die es sich seit dem Jahre 2001 zur Aufgabe gemacht hat, im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten Polizeibeamten bzw. deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen Situation mit einer Zuwendung, die den speziellen Verhältnissen angemessen ist, unter die Arme zu greifen. Der Hilfs- und Unterstützungsfonds der Polizei hat seit Bestehen in über 300 Fällen bei Polizeibeamtinnen und -beamten, die bei Einsätzen Opfer von gewalttätigen Angriffen wurden und sich dabei schwere Verletzungen zugezogen hatten, Unterstützung durch Zuwendungen geleistet. Dabei wurden Zuwendungen in Höhe von ca. 280.000 EUR ausgekehrt. Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds der Polizei Andreas Breitner: „Wir sind uns darüber im Klaren, dass diese Unterstützung weder eine Verarbeitung der Erlebnisse noch eine Wiedergutmachung darstellen kann. Sie ist aber ein Zeichen gesellschaftlicher Solidarität.“ Nach Angaben des Innenministeriums wurden im vergangenen Jahr insgesamt 1.303 Gewaltdelikte gegen Polizistinnen und Polizisten registriert, davon 635 Widerstandshandlungen und 668 tätliche Angriffe. Im Jahr 2022 lag die Zahl noch bei 1.256 Gewaltdelikten (603/653). Darüber hinaus gab es laut Ministerium im Jahr 2023 sechs einfache und 26 gefährliche Körperverletzungen sowie einen Totschlag zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten. Auch besonders erschreckend: An 1.301 Tagen waren Polizistinnen und Polizisten im vergangen Jahr als Folge von Gewalteinwirkungen dienstunfähig. Die Anzahl hat sich damit im Vergleich zum Jahr 2022 mehr als verdoppelt (466). Das bedeutet, dass es durchschnittlich 2023 wieder jeden Tag in Schleswig-Holstein mehr als drei Übergriffe gegeben hat. Der Hilfsfonds arbeitet rein ehrenamtlich; Vorstandsmitglieder sind neben dem Vorsitzenden Breitner, Minister a.D. Dr. Bernd Buchholz, Jörg Hansen, Uwe Müller, früherer Polizeidirektor im Landespolizeiamt und Karl-Hermann Rehr, Landesgeschäftsführer der GdP Schleswig-Holstein a.D. Der Hilfsfonds verfügt über Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich der Arbeit der Polizei verpflichtet fühlen, sowie von Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängte Bußgelder und Geldstrafen. Die Kontoverbindung des Hilfs- und Unterstützungsfonds lautet: PSD Bank Nord eG IBAN: DE26 2009 0900 2902 9836 00 BIC: GENODEF1P08 Die Übergabe der Zuwendung an den Kollegen Tobias B. findet am Freitag, 18.Oktober 2024 um 13 Uhr in der PD AFB in Eutin in der neuen Mensa (Besprechungsraum) statt. Die Pressevertreterinnen und Pressevertreter sind herzlich eingeladen, an der Übergabe teilzunehmen. Wir bitte um Anmeldung bis 18.10.2024, 09:00 Uhr, an folgenden Kontakt: Karl-Hermann Rehr karlhermann.rehr@t-online.de oder an u.a. Kontaktdaten.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Schleswig-Holstein für 2021/2022
Die Mordraten in Schleswig-Holstein zwischen 2021 und 2022 sind rückläufig. Im Jahr 2021 wurden 74 Fälle registriert, von denen 70 aufgeklärt wurden. Es gab insgesamt 89 Verdächtige, davon waren 80 männlich und 9 weiblich. 25 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2022 sank die Zahl der Mordfälle auf 70, wobei nur 55 Fälle aufgeklärt wurden. Es gab insgesamt 62 Verdächtige, davon waren 56 männlich und 6 weiblich. 29 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu verzeichnete Bayern im Jahr 2022 die höchste Anzahl an Mordfällen in Deutschland mit 403 Fällen.
| 2021 | 2022 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 74 | 70 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 70 | 55 |
| Anzahl der Verdächtigen | 89 | 62 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 80 | 56 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 9 | 6 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 25 | 29 |
Quelle: Bundeskriminalamt








