Zoll kontrolliert erneut Sicherheitskräfte bei Fußballspiel – Nachprüfung deckt zahlreiche Verstöße auf
Kiel, Schleswig-Holstein: Zoll kontrolliert Sicherheitskräfte bei Fußballspiel

Kiel, Schleswig-Holstein (ost)
Mit 140 Zöllnerinnen und Zöllnern hat das Hauptzollamt Kiel am 19. September 2026 erneut die bei einem Fußballspiel eingesetzten Sicherheitskräfte kontrolliert.
Insgesamt wurden rund 240 Beschäftigte von 12 Unternehmen überprüft.
Dabei stellten die Einsatzkräfte vor Ort 55 Verstöße gegen die gesetzliche Sofortmeldepflicht fest.
In 14 Fällen besteht der Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in voller Höhe abgeführt worden sind.
In einem weiteren Fall wurde eine Beschäftigung ohne die erforderliche Arbeitsgenehmigung festgestellt.
Auch der Datenabgleich durch das Jobcenter Kiel, das an der Nachprüfung aufgrund der im April festgestellten hohen Zahl an Verdachtsfällen auf Leistungsbetrug teilgenommen hat, führte erneut zu zahlreichen Auffälligkeiten. Bislang ergaben sich 47 Verdachtsfälle auf Leistungsmissbrauch.
“Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es bei mindestens neun von zwölf beteiligten Arbeitgebern Beanstandungen. Und das sind zunächst nur die Erkenntnisse aus den Prüfungen vor Ort und den bisherigen Datenabgleichen. Die aufwendigen Geschäftsunterlagenprüfungen stehen noch aus”, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
Die Kontrolle war eine Nachprüfung zu einem Einsatz im April dieses Jahres, bei dem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Kiel vor Ort 110 Sicherheitskräfte überprüft und dabei 60 Verstöße gegen die gesetzliche Sofortmeldepflicht festgestellt hatte (siehe Pressemitteilung des Hauptzollamts Kiel vom 21. April 2026).
Die anschließende Geschäftsunterlagenprüfung und der Abgleich mit anderen Behörden zeigten weitere teils erhebliche Beanstandungen. So besteht bei einem Unternehmen der Verdacht, dass weit mehr als 100 Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Auch die Prüfungen hinsichtlich möglicher Mindestlohnverstöße sind noch nicht abgeschlossen.
Zusätzlich ergaben sich 50 Verdachtsfälle auf Leistungsbetrug gegenüber dem Jobcenter beziehungsweise der Agentur für Arbeit.
“Die gravierenden Ergebnisse der ersten Kontrolle haben gezeigt, dass es hier erheblichen Prüfbedarf gibt. Stellen wir bei Kontrollen derart viele Verstöße und Verdachtsfälle fest, dann kommen wir natürlich wieder und prüfen erneut. Und das tun wir, wenn nötig, auch mehrmals”, so Oder weiter.
Auch diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Im nächsten Schritt werden die Geschäftsunterlagen unter anderem hinsichtlich der Zahlung des Mindestlohns, der korrekten Aufzeichnung der Arbeitszeiten sowie der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Abführung der Sozialversicherungsbeiträge geprüft.
Eine Nachprüfung soll zeigen, ob die bei der ersten Kontrolle festgestellten Verstöße inzwischen abgestellt wurden und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Im Fokus der Zollkontrolle standen die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Lohnvorgaben, die ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung sowie mögliche Verstöße im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung. Diese Schwerpunkte hatte die FKS bereits bei der Aprilkontrolle gesetzt.
Zusatzinformation:
Arbeitgeber im Sicherheitsgewerbe sind verpflichtet, ihre Beschäftigten spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit zur Sozialversicherung zu melden. Verstöße gegen diese Sofortmeldepflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Das Sicherheitsgewerbe zählt zu den besonders prüfungsrelevanten Branchen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Kurzfristiger Personalbedarf, wechselnde Einsatzorte, eine hohe Fluktuation und der Einsatz zahlreicher Sicherheitskräfte bei Großveranstaltungen erhöhen unter anderem das Risiko fehlender Sozialversicherungsanmeldungen, von Verstößen gegen Lohnvorgaben, illegaler Beschäftigung und missbräuchlicher Subunternehmerstrukturen.
Quelle: Presseportal








