Die Landespolizei gibt wichtige Hinweise für Silvester und den Jahreswechsel. Feiern Sie verantwortungsvoll und beachten Sie lokale Beschränkungen.
Kiel: Sicherer Jahreswechsel 2024/25
Kiel (ost)
Gemeinsame Bekanntmachung des Landespolizeiamtes und des Landeskriminalamtes
Zu Silvester und dem Jahreswechsel ist aus polizeilicher Sicht wieder mit einer deutlichen Zunahme der Einsätze im Vergleich zu anderen Nächten zu rechnen. Obwohl die Silvesternacht für die Landespolizei Schleswig-Holstein quantitativ durch eine höhere Anzahl von Einsätzen gekennzeichnet ist, gab es in den vergangenen Jahren aus polizeilicher Sicht keine herausragenden Vorfälle.
Feiern, Alkohol- und Drogenkonsum sowie unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerk sind erfahrungsgemäß die Hauptursachen für Einsätze in der Silvesternacht. Angesichts der ohnehin umfangreichen Belastung aller Einsatzkräfte appellieren wir an ein verantwortungsvolles Silvesterfest. Es kommt häufig zu vermeidbaren Auseinandersetzungen aufgrund erhöhter Aggressivität nach Alkoholkonsum sowie zu Störungen, Gefahren und Verletzungen durch unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik.
Zum Jahreswechsel hat die Landespolizei die Streifenpräsenz angemessen verstärkt und zusätzliche Streifen in den Polizeidirektionen vorgesehen. Polizeikräfte werden an bekannten Hotspots der vergangenen Silvesternächte Präsenz zeigen. Die Einsatzkonzepte sehen vor, flexibel auf neue Szenarien und dynamische Entwicklungen zu reagieren.
Es sei darauf hingewiesen, dass lokale Beschränkungen für Feuerwerke weiterhin gelten. Feuerwerke sind beispielsweise in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen generell verboten, ebenso wie an besonders geschützten und brandgefährdeten Gebäuden wie Reetdachhäusern. Auch Tiere sind betroffen, da Lärm und Lichtblitze viele Tiere in Panik versetzen, sowohl Haustiere als auch Wildtiere.
Trotz der Legalisierung von Cannabis ist der Konsum in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren weiterhin untersagt. Der Konsum in der Nähe von beispielsweise Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Spielplätzen ist ebenfalls verboten. Trotz der Entkriminalisierung gelten für das Führen von Kraftfahrzeugen Grenzwerte. Der THC-Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm.
Besser ohne Messer: Seit dem 31.10.2024 ist das Führen von Messern bei öffentlichen Veranstaltungen bundesweit verboten. Dies gilt auch für Busse und Bahnen, sowohl im Fernverkehr als auch im Nahverkehr. Anlassbezogene Kontrollen werden durchgeführt. Es wird grundsätzlich appelliert, keine Waffen mitzuführen.
Jeder Einzelne kann durch Rücksicht und Respekt dazu beitragen, dass der Jahreswechsel friedlich verläuft. Dies erleichtert auch die Arbeit aller Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren Jahreswechsel und ein gesundes 2025!
Zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern hier einige Hinweise:
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Schleswig-Holstein für 2022/2023
Die Drogenraten in Schleswig-Holstein zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2022 wurden 10944 Fälle erfasst, wovon 9931 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 8645, wobei 7470 männliche und 1175 weibliche Verdächtige waren. 1664 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2023 wurden 10838 Fälle registriert, von denen 9644 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen sank auf 8326, wobei 7225 männliche und 1101 weibliche Verdächtige waren. 1795 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Drogenfällen in Deutschland mit 73917 Fällen.
2022 | 2023 | |
---|---|---|
Anzahl erfasste Fälle | 10.944 | 10.838 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 9.931 | 9.644 |
Anzahl der Verdächtigen | 8.645 | 8.326 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 7.470 | 7.225 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 1.175 | 1.101 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 1.664 | 1.795 |
Quelle: Bundeskriminalamt