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Kiel: Verdächtiger festgenommen nach versuchtem Tötungsdelikt

Die Kieler Polizei verstärkt Kontrollen nach einer Serie von Stichverletzungen in Gaarden. Ein 17-jähriger Bulgare wurde festgenommen und wird einem Haftrichter vorgeführt.

Foto: Depositphotos

Kiel (ost)

Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft Kiel und des Polizeipräsidiums Kiel

Von 27. Mai bis 29. Mai 2025 wurden insgesamt fünf Fälle von Personen mit Stichverletzungen in Krankenhäusern von der Kieler Polizei verzeichnet. Alle Personen erlitten schwere Verletzungen, zwei davon schwebten zeitweise in Lebensgefahr. Alle Vorfälle ereigneten sich im Stadtteil Gaarden in unmittelbarer Nähe zueinander. Die Kriminalpolizei Kiel hat die Ermittlungen aufgenommen. Gestern Abend wurde ein 17-jähriger Bulgare im Zuge der intensiven Ermittlungen festgenommen. Er soll noch heute einem Haftrichter vorgeführt werden.

Aufgrund des bereits beobachteten Anstiegs von Messerattacken hat die Polizei in den letzten Wochen und Monaten verstärkte Kontrollen an Brennpunkten durchgeführt, auch im Stadtteil Gaarden. Angesichts der aktuellen Vorfälle wird die Polizeipräsenz verstärkt und die Kontrollen im Stadtteil verstärkt durchgeführt.

Der erste Vorfall ereignete sich bereits am Dienstag in der Karlstalstraße. Um 21:44 Uhr wurden zwei Männer, ein 26-jähriger Iraker und ein 40-jähriger Deutscher, mit Stichverletzungen festgestellt. Einer wurde schwer verletzt, der andere lebensgefährlich verletzt in ein Krankenhaus gebracht.

Am Mittwochabend gegen 22:45 Uhr wurde am Vinetaplatz eine männliche Person mit einer Stichverletzung entdeckt. Es handelte sich um einen Kiosk-Betreiber. Der 41-jährige Afghane wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Der Täter flüchtete, bevor die Einsatzkräfte eintrafen. Während die Polizei vor Ort den Vorfall aufnahm, erschien eine weitere verletzte männliche Person in einem Kieler Krankenhaus. Der 28-jährige Bulgare gab an, in der Kaiserstraße eine Stichverletzung erlitten zu haben. Eine Person sei danach geflohen. Die Fahndungen in diesen Fällen verliefen erfolglos.

Am Donnerstagnachmittag um 16:15 Uhr sprach ein 31-jähriger Deutscher Polizeibeamte in der Mühlenstraße an, der ebenfalls Stichverletzungen aufwies. Im Zuge der Fahndung nahmen Polizeibeamte in der Preetzer Straße gegen 18 Uhr einen vorläufig festgenommenen 17-jährigen Bulgaren fest. Er wurde in Polizeigewahrsam genommen und soll heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel einem Haftrichter vorgeführt werden.

Ob die Vorfälle zusammenhängen, ob der Festgenommene als Täter für weitere Vorfälle in Frage kommt und welche Hintergründe die Taten haben, sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Die Polizei bittet weiterhin um Mithilfe von Bürgern. Das Hinweisportal der Landespolizei Schleswig-Holstein für diese fünf Fälle ist ab sofort freigeschaltet, unter folgendem Link können Videos, Fotos und Hinweise hochgeladen werden: https://sh.hinweisportal.de/. Hinweise können auch anonym erfolgen. Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0431 / 160 3333 bei der Polizei zu melden.

Axel Bieler / Staatsanwaltschaft Kiel

Stephanie Lage / Polizeidirektion Kiel

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Schleswig-Holstein für 2022/2023

Die Mordraten in Schleswig-Holstein zwischen 2022 und 2023 stiegen leicht an. Im Jahr 2022 wurden 70 Fälle registriert, wovon 55 aufgeklärt wurden. Es gab insgesamt 62 Verdächtige, darunter 56 Männer und 6 Frauen. 29 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2023 stieg die Zahl der registrierten Fälle auf 74, wovon 66 aufgeklärt wurden. Es gab insgesamt 77 Verdächtige, darunter 67 Männer und 10 Frauen. 28 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Mordfällen in Deutschland mit 470 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 70 74
Anzahl der aufgeklärten Fälle 55 66
Anzahl der Verdächtigen 62 77
Anzahl der männlichen Verdächtigen 56 67
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 6 10
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 29 28

Quelle: Bundeskriminalamt

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